
Religionsmündigkeit - Was ist das?
Ab 14 Jahren bist du laut Gesetz religionsmündig. Das bedeutet: Du bestimmst selber, an was und wie du glauben möchtest.
Vor deinem 14. Geburtstag bestimmen deine Eltern für dich.
Die eigene Religion frei wählen zu dürfen ist ein Grundrecht. Es ist allerdings auch ein Grundrecht KEINE Religion für sich zu wollen.
Was verbietet das Gesetz konkret?
Das Gesetz (§ 43a Schulunterrichtsgesetz) verbietet das Tragen eines Kopftuchs für alle Mädchen bis zum 14. Geburtstag in der Schule, genauergenommen im Schulgebäude. Bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb der Schule (z.B. bei Ausflügen) gilt das Verbot nicht.
Das Gesetz gilt in allen öffentlichen Schulen und Privatschulen (auch islamischen).
Beim ersten Verstoß muss die Schule verpflichtend ein Gespräch mit der Schülerin und den Eltern führen. Außerdem wird ein Infoblatt über drohende Konsequenzen ausgehändigt, das die Eltern unterschreiben müssen. Kommt es zu einem weiteren Verstoß, so verständigt die Schulleitung die Bildungsdirektion. Diese lädt die betroffene Familie zu einem verpflichtendem Gespräch ein. Kommt es danach zu weiteren Verstößen gegen das Gesetz, wird auch die Kinder- und Jugendhilfe verständigt. Erst danach kommt es zu einer Anzeige.
Was tun bei einer Strafe?
Ganz wichtig: Schülerinnen haben keine Strafe zu befürchten.
Eltern, die sich nicht an das Kopftuchverbot halten, bekommen eine sogenannte Verwaltungsstrafe. Diese kann zwischen 150€ bis zu maximal 800€ betragen. Beim ersten Mal wird die Strafe eher im unteren Bereich angesiedelt sein. Kommt es zu wiederholten Verstößen, muss mit höheren Strafen gerechnet werden. Gut zu wissen: Es handelt sich um Verwaltungsrecht! Man ist also nicht vorbestraft.
Können die Eltern diese Strafe nicht zahlen oder haben andere Gründe einzuwenden, ist es möglich einen Einspruch gegen die Strafverfügung zu machen. Wie das geht, erklären wir im Beitrag “Hilfe bei Verwaltungsstrafen”. Betroffene Familien können sich auch für eine Beratung an die Jugendinfo wenden. Wird die Strafe rechtskräftig und kann sie weiterhin nicht bezahlt werden, so muss mit zwei Wochen "Ersatzfreiheitsstrafe" im Polizeianhaltezentrum gerechnet werden.
Zwang zur Abnahme des Kopftuchs?
Niemand darf dir gegen deinen Willen das Kopftuch abnehmen und gar mit Gewalt runterreißen. Du hast immer das Recht respektvoll behandelt zu werden.
Mit dem Kopftuchverbot werden verpflichtende Gespräche eingeführt. Das heißt in der Praxis: Du sollst nicht unter Druck gesetzt werden, sondern die Schule muss gemeinsam mit deiner Familie versuchen eine Lösung zu finden.
Argumente für und gegen das Kopftuchverbot
Generell möchten wir betonen, dass wir es für falsch halten Mädchen und Frauen vorzuschreiben, wie sie sich zu kleiden oder zu verhalten haben.
Dafür:
- Kinder übernehmen in der Regel die Religion der Eltern. Erst ab einem bestimmten Alter sind sie in der Lage selber zu entscheiden, ob sie dieser Religion angehören möchten oder nicht.
- Der Druck ein Kopftuch zu tragen ist in manchen Familien sehr hoch. Ein Verbot gilt für alle muslimischen Mädchen unter 14 gleich. Niemand darf nun in der Schule ein Kopftuch tragen.
- Die Schule will ein neutraler Ort sein. Sichtbare religiöse Symbole könnten diese Neutralität beeinflussen.
Dagegen:
- Das Kopftuchverbot betrifft nur muslimische Mädchen. Das ist diskriminierend.
- Für viele Mädchen und Frauen ist ein Kopftuch nicht nur ein religiöses Symbol, sondern bedeutet viel mehr, wie z.B. die Zugehörigkeit zu einer bestimmten kulturellen Identität.
- Ein Verbot trägt vermehrt zur Ausgrenzung von muslimischen Mädchen bei.
- Eltern, die unbedingt am Kopftuch festhalten wollen, könnten dazu tendieren ihre Töchter in Herkunftsländern zurückzuschicken, um sie dort zu verheiraten. Ein Kopftuchverbot wäre somit eine Gefährdung dieser Mädchen.
Beratungsstellen
Anwaltliche Erstberatung in der Jugendinfo
Kostenlose Rechtsberatung in der Jugendinfo
Leistungen
- Kostenlose Rechtsberatung von einer*einem Anwält*in für Jugendliche, junge Erwachsene und Bezugspersonen
- Jeden 1. Dienstag und jeden 3. Donnerstag im Monat
- Uhrzeit: 15:30-18:30 (Di) bzw. 16:00 bis 18.30 Uhr (Do)
- Vor Ort in der Jugendinfo - Babenbergerstr. 1, Ecke Burgring
Zielgruppe
- Jugendliche bis 25
- Jugendarbeiter*innen
- Lehrer*innen
- und andere Bezugspersonen
WIENXTRA-Jugendinfo
Beratung und Information für junge Leute
Leistungen
- Information zu allen möglichen jugendrelevanten Themen von A - Z
- Beratung persönlich, telefonisch oder online (Signal-Beratung: 0699/156 84100)
- themenspezifische Beratung:
- Rechtsberatung (Jeden 1. Dienstag im Monat von 15.30 bis 18.30 Uhr und jeden 3. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 18.30 Uhr)
- Young & Queer Beratung (Jeden 2. Dienstag im Monat, 15:30-18:30)
- Mobbing-Beratung (Immer am 3. Dienstag im Monat)
Zielgruppe
- für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre
- für alle, die mit Jugendlichen leben und/oder arbeiten
Kostenlose Beratung ohne Termin zu den Öffnungszeiten
Rat auf Draht
Telefonische, Chat und Online-Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen
Leistungen
- 24 Stunden Telefonberatung
- Online Beratung
- Peer2Peer Beratung
- kostenlos und vertraulich
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche
Chatberatung: Montag bis Freitag, 18:00 - 20:00 Uhr
Peer2Peer Beratung: Mittwochs 18:00 - 20:00 Uhr
Webseite https://www.rataufdraht.at



