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Wählen

Du gehst in die Schule oder arbeitest, kaufst ein, reist in andere Länder, zahlst Steuern – für all diese Bereiche werden von Abgeordneten im EU-Parlament, im Nationalrat, im Landtag … die Regeln gemacht. Überlass daher nicht anderen die Entscheidung, wer deine Interessen vertreten soll und gehe wählen!

Wer darf wählen?

Alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die 16 Jahre sind und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, dürfen den Gemeinderat und die Bezirksvertretung wählen.

Zusätzlich dürfen nicht-österreichische EU-Bürger*innen die Bezirksvertretung wählen. Nicht-österreichische EU-Bürger*innen sind jedoch, nach der österreichischen Bundesverfassung, für den Gemeinderat nicht wahlberechtigt, da dieser in Wien gleichzeitig der Landtag ist.

Warum wählen?

Dein ganzes Leben ist von politischen Entscheidungen geprägt, dazu zählt beispielsweise folgendes:

  • Politiker*innen haben im Jugendschutzgesetz beschlossen wie lange man mit welchem Alter ausgehen darf.
  • Selbstbestimmung und Rechte für LGBTQIA* Personen.
  • Richtlinien beim Thema Umwelt, die in Österreich gelten sollen.

Du entscheidest mit deiner Stimme, welche politische Partei die stärkste Kraft wird und ihre Meinung und ihr Programm am besten umsetzen kann. Die Parteien haben dabei ganz unterschiedliche Meinungen und Ideen zu vielen Themen. Informiere dich also am besten zu den einzelnen Programmen.  

Wen soll ich wählen?

Du möchtest mehr Information zu den aktuellen Programmen der Parteien und bist dir noch nicht sicher, wen du wählen sollst - dann orientiere dich zum Beispiel auf wahlkabine.at
Hier findest du alle Standpunkte und Ideen der kandidierenden Parteien und du kannst auf spielerische Art und Weise herausfinden, wie deine persönlichen Meinungen mit den Standpunkten der Parteien übereinstimmen oder wie sie deiner Ansicht auch nicht entsprechen. 

Was soll ich wählen?

Wählen bedeutet mitbestimmen und in Österreich gibt es dafür fünf verschiedene, allgemeine Wahlen:

  • Nationalratswahl
  • Landtagswahl
  • Gemeinderatswahl (und Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin, soweit vorgesehen)
  • Wahl zum Europäischen Parlament und
  • Bundespräsident*innenwahl

Der Gemeinderat in Wien tritt auch als Landtag zusammen, das heißt es findet nur eine Wahl statt. Allerdings werden in Wien auch zusätzlich die Bezirksvertretungen der einzelnen Bezirke gewählt.

Übrigens wählen die Landtage die Mitglieder des Bundesrats.

Darüber hinaus gibt es Wahlen zu den gesetzlichen Interessenvertretungen (z. B. Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Österreichische Hochschüler*innenschaft), an denen aber nur die jeweiligen Mitglieder teilnehmen können. Das bedeutet, dass bei der Wahl der Österreichischen Hochschüler*innenschaft beispielsweise nur Studierende wählen dürfen.

Eine Hand die ein Kuvert in eine Wahlurne wirft
© canva © Canva

Nationalrat

Für Gesetze, die in ganz Österreich Gültigkeit haben, ist der Bund zuständig, dabei beschließt das Parlament Gesetze wie beispielsweise zur Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Diese gelten dann in ganz Österreich und sind somit in jedem Bundesland umzusetzen.

Das österreichische Parlament

In Österreich wird das Parlament auch Hohes Haus genannt. Es besteht aus zwei Kammern, nämlich dem Nationalrat und dem Bundesrat.

Die Aufgaben des Parlaments sind ebenfalls in der Verfassung festgelegt und lauten:

  • Gesetzesentwürfe initiieren, beraten und beschließen (Gesetzgebung),
  • Arbeit der Bundesregierung kontrollieren (Kontrolle),
  • Mitwirkung an EU-Vorhaben und
  • Mitwirkung an der Vollziehung (Nationalrat)

Nationalrat

Im österreichischen Parlament gibt es zwei Kammern und der Nationalrat ist eine davon.

Wie der Nationalrat gebildet wird:

Die 183 Abgeordneten zum Nationalrat werden von den wahlberechtigten Staatsbürger*innen alle 5 Jahre gewählt: Demokratie ist immer Herrschaft auf Zeit, das bedeutet in Österreich muss der Nationalrat spätestens alle fünf Jahre neu gewählt werden. Manchmal kann das aber auch schon früher passieren, nämlich dann wenn die Regierungsparteien ihre Zusammenarbeit wegen großen Konflikten schon vorzeitig beenden.

Ein Grundsatz der Demokratie lautet, dass im Parlament die Interessen möglichst vieler Staatsbürger*innen vertreten sein, deshalb sind Wahlen sehr genau geregelt. Die Wähler*innen müssen sich für eine bestimmte Partei entscheiden. Der Nationalrat wird dann aufgrund eines Listen- und Verhältniswahlrechts gebildet und die Sitze – oder Mandate – im Nationalrat werden auf die Parteien verteilt.

Für die korrekte Aufteilung gibt es besonders strenge Regeln und der Schlüssel dazu ist der prozentuelle Stimmenanteil.

Bundesrat

Der Bundesrat, auch Länderkammer genannt, vertritt in der Gesetzgebung die neun Bundesländer. Die Mitglieder werden von den Landtagen in den Bundesrat entsandt und spiegeln in etwa die politische Zusammensetzung des jeweiligen Landtages wider. Die Anzahl der Mitglieder (derzeit 60) ändert sich immer wieder mit der Bevölkerungsentwicklung in den Bundesländern.

Landtags- und Gemeinderatswahl

Zu den "Wiener Wahlen" zählen die Gemeinderats- als auch die Bezirksvertretungswahlen in Wien.

Weil Wien sowohl eine Stadt als auch ein eigenes Bundesland ist, nehmen ihre Institutionen auch gesetzgeberische und Verwaltungsfunktionen auf Landesebene wahr.

Das heißt der Gemeinderat fungiert gleichzeitig als Landtag, der Stadtsenat übernimmt die Aufgaben einer Landesregierung, und der Bürgermeister ist gleichzeitig Landeshauptmann. Dem Wiener Stadtsenat gehören demnach die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sowie die Stadträtinnen und Stadträte an.


Landtag und Gemeinderat

Der Gemeinderat bzw. Landtag, besteht aus 100 Mitgliedern, die durch die Wahl vergeben und je nach Wahlergebnis auf die im Gemeinderat vertretenen Parteien aufgeteilt werden. Die Parteien müssen mindestens 5% bekommen, damit sie im Gemeinderat sein können. Die gewählten 100 Politiker*innen sind zugleich Mandatare im Wiener Landtag, als auch dem Landesparlament des Bundeslandes Wien. 

Der*die Wiener Bürgermeister*in und der Stadtsenat werden dann in der ersten Sitzung der Amtsperiode vom Gemeinderat gewählt.

 

Zu den Aufgaben des Landtags und Gemeinderats zählen:

  • Öffentliche Sport- und Freizeitanlagen
  • Bau und Erhaltung von Wegen, Plätzen, Siedlungsstraßen, Wasser- und Kanaleinrichtungen
  • Bauwesen
  • Bau und Verwaltung von Gemeindewohnungen
  • Müllabfuhr und Entsorgung
  • Soziales
  • Kanalisation
  • Verkehrsleistungen
  • Kulturelle Einrichtungen (wie beispielsweise Jugendtreffs)
  • Schulerhalter von Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Schulen des Polytechnischen Lehrganges
  • Ausstellen von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden

Zu den Aufgaben der Bezirksvertretung zählen:

In Wien hat jeder der 23 Bezirke sein eigenes “Bezirksparlament”. Das ist die Bezirksvertretung, die von den Bürger*innen gewählt wird und diese setzt sich aus Bezirksrät*innen zusammen, deren Anzahl wiederum von der Einwohnerzahl abhängt. Bezirksvertretungen bestehen in Wien je nach Größe des Bezirkes aus 40 bis 60 gewählten Bezirksrät*innen. Dabei ist der*die Bezirksvorsteher*in den Bezirksrät*innen übergeordnet. 

Zu den Aufgaben der Bezirksvertretungen zählen zum Beispiel:

  • die Instandhaltung von Kindergärten und Pflichtschulen,
  • die Erhaltung von Nebenstraßen, sowie der Sicherung ihrer Verkehrssicherheit,
  • die Errichtung und Pflege von Parks und Spielplätzen
  • und die Finanzierung von Jugendeinrichtungen
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