
Rechtliche Bestimmungen zu medizinische Entscheidungen
Ab deinem 14. Geburtstag darfst du bei medizinischen Behandlungen selbständig Entscheidungen treffen, dabei ist es Voraussetzung, dass du einsichts- und entscheidungsfähig bist. Das heißt du musst verstehen, worum es geht, was passiert und was die Folgen deiner Entscheidung sind.
Außerdem gilt ab 14 die ärztliche Verschwiegenheitspflicht, damit ist gemeint, dass der Arzt oder die Ärztin den Erziehungsberechtigten keine Auskunft über medizinische Behandlungen geben darf, wenn du das nicht willst.
Das heißt, du darfst zum Beispiel:
- dir ohne Einverständnis der Eltern die Pille verschreiben lassen,
- dich impfen lassen, auch, wenn deine Eltern dagegen sind,
- bei Operationen selbst dein Einverständnis dazu geben,
- und unter bestimmten Umständen ein Piercing machen lassen.
Schwangerschaftsabbrüche
Für einen Schwangerschaftsabbruch kannst du dich ab dem 14. Geburtstag selbst entscheiden und brauchst somit keine Einverständnis von deinen Erziehungsberechtigten. Ein Schwangerschaftsabbruch ist außerdem in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft möglich.
Schönheits-OPs
Unter 16-Jährige dürfen keine Schönheitsoperation machen lassen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: wenn deine Gesundheit gefährdet ist, dann darfst du operiert werden.
Bei 16- bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen gemacht werden, doch vor der Operation musst du zu einer psychologischen Beratung und der*die Erziehungsberechtigte muss der Operation zustimmen.
Ab wann darf man ein Piercing & ein Tattoo haben
Ab dem 14. Geburtstag darfst du dich, mit Zustimmung eines*einer Erziehungsberechtigten, piercen lassen, während tätowieren, mit Zustimmung eines*einer Erziehungsberechtigten, ab dem 16. Geburtstag erlaubt ist.
Ohne der Zustimmung einer*eines Erziehungsberechtigten kannst du dich dann ab deinem 18. Geburtstag tätowieren und piercen lassen.

Fitnessstudio und Solarium
Das Mindestalter für die Benutzung eines Fitnesscenters legt der*die Betreiber*in fest, deshalb sind die Altersgrenzen ganz unterschiedlich.
Unter 18-Jährige dürfen kein öffentlich zugängliches Solarium benützen, also muss der*die Betreiber*in das Alter kontrollieren, sonst macht er*sie sich strafbar.





