WIENXTRA Kinderinfo
Eine Gruppe Menschen geht bei Sonnenuntergang am Meer spazieren

Rechtsinfos: Familie

Eltern haben die Obsorge über ihre Kinder verantwortlich und Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Hier gibts Rechtsinfos!

Erziehung ohne Gewalt

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben.

Deshalb ist in Österreich Gewalt in der Kindererziehung verboten. Das betrifft körperliche Gewalt (z.B. Ohrfeige) genauso wie psychische Gewalt (z.B. Beschimpfungen).

Erlebst du zuhause Gewalt, kannst du dich an die Wiener Kinder- und Jugendhilfe, sowie an die Polizei wenden.

Rechtsinfos zur Obsorge

Solange du unter 18 bist, haben in der Regel deine Eltern die Obsorge.

Sie sind die Erziehungsberechtigten: Sie sorgen für dich, sind für dich verantwortlich, vertreten dich und haben die Aufsichtspflicht.

Es gibt die gemeinsame und die alleinige Obsorge der Eltern. 

Bei der gemeinsamen Obsorge haben beide Elternteile die gleichen Rechte. Ein Elternteil kann dich auch alleine vertreten. Du brauchst also nicht immer die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten.

Hat ein Elternteil die alleinige Obsorge, trifft er die Entscheidungen alleine.

Die Obsorge kann auch jemand anderer als die Eltern haben. Zum Beispiel die Großeltern oder das Jugendamt.

Kontaktrecht

Du hast das Recht, mit beiden Elternteile Kontakt zu haben. Egal, ob nach einer Scheidung oder wenn deine Eltern nie zusammengelebt haben.

Ab deinem 14. Geburtstag hast du das Recht, den Besuch bei einem Elternteil abzulehnen.

Das Kontaktrecht gilt auch für andere Personen (z.B. Großeltern, Geschwister).

Rechtsinfos zum Unterhalt

Deine Eltern haben die Pflicht, für deinen Unterhalt zu sorgen, bis du für dich selbst sorgen kannst. Das heißt, bis du genügend Geld verdienst und damit z.B. eine Wohnung und alle anderen wichtigen Dinge bezahlen kannst.

Die Unterhaltspflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, sondern mit der Selbsterhaltungsfähigkeit.

Es gibt den Natural- und den Geldunterhalt.

Naturalunterhalt bedeutet:
Du lebst gemeinsam mit deinen Eltern in einem Haushalt. Dort musst du nichts zahlen für Wohnen, Essen oder Schulbedarf.

Geldunterhalt bedeutet:
Du lebst nur mit einem Elternteil. Der andere Elternteil, der nicht bei euch wohnt, zahlt Unterhalt. Den Geldunterhalt bekommt der Elternteil, bei dem du lebst.

Ab dem 18. Geburtstag bekommst du den Unterhalt selbst.

Eigenes Einkommen:
Jugendliche, die ein eigenes Einkommen haben (z.B. Lehrlingsentschädigung), bekommen weiterhin Unterhalt. Voraussetzung ist, dass sie von ihrem Einkommen nicht leben können und eine Ausbildung machen. Das Einkommen wird auf den Unterhalt angerechnet, d.h. der Unterhalt wird weniger.

Wohnst du nicht mehr zu Hause:
Beide Elternteile müssen für deinen Unterhalt aufkommen. Du hast das Recht auf Geldunterhalt, solange du dich nicht selbst erhalten kannst.

Eine Gruppe Menschen ist glücklich in einem Feld
©canva

Rechtsinfos zur Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe bekommen die Eltern oder der Elternteil, in dessen Haushalt du wohnst.

In Ausnahmefällen kannst du selbst Familienbeihilfe beantragen, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und sie ihrer Verpflichtung, für deinen Lebensunterhalt zu sorgen, nicht nachkommen.

Zuständig ist das Finanzamt an deinem Wohnort.

Rechtsinfos zum Wohnen

Unter 18 Jahren bestimmen die Erziehungsberechtigen deinen Wohnort. Du kannst also nicht einfach von zu Hause ausziehen.

Für alle unter 18 Jahren gilt:

Du darfst von zu Hause ausziehen, wenn die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind. Sie müssen weiterhin für deinen Unterhalt sorgen, solange du dich nicht selbst erhalten kannst. Sich selbst erhalten heißt, dass du genügend Geld verdienst und damit z.B. eine Wohnung oder andere wichtigen Dinge bezahlen kannst.

Ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten darfst du von daheim ausziehen, wenn es zu Hause unerträglich ist.

Zum Beispiel bei körperlicher oder psychischer Gewalt. Ist das bei dir der Fall und du musst von zu Hause weg, wendest du dich an die MAG ELF oder direkt an die Polizei.

Ziehst du ohne wichtigen Grund aus, haben die Erziehungsberechtigten das Recht, dich zurück nach Hause zu holen. In der Regel macht das die Polizei.  

Beratungsstellen

Wiener Kinder- und Jugendservice-Stelle

Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern bei Schwierigkeiten in der Familie

Leistungen

  • Beratung bei Fragen, Sorgen, Konflikten und Krisen in Ihrer Familie
  • Vermittlung an die richtige Stelle
  • Auf Wunsch anonym
  • Einsicht in Dokumentationen der Kinder- und Jugendhilfe und Informationen über die Heimopferrente
  • Terminvereinbarung für spezielle Beratungen

Zielgruppe

  • Familien
  • Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in ihrer Familie benötigen oder nicht weiter wissen
  • Interne und externe Kooperationspartner*innen
Kontaktdaten 014000 8011 Montag-Freitag 08:00-15:30 E-Mail service@ma11.wien.gv.at Webseite https://www.wien.gv.at/menschen/kind-familie/servicestellen/servicestelle.html

Für Care Leaver, also junge Erwachsene, die in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, deren Vertragspartner*innen oder in Pflegefamilien gelebt haben, steht ein kostenloses Beratungsangebot zur Verfügung.

WIENXTRA-Jugendinfo Die Infostelle für junge Leute – mitten in der Stadt! Babenbergerstraße 1 / Ecke Burgring, 1010 Wien Mo bis Fr 14:30-18:30 +43 1 909400084100 Chat-Beratung auf Signal: 0699/156 84100 jugendinfowien@wienxtra.at

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