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Rechtsinfos: Begriffserklärungen

Hier findest du Rechtsinfos zu den wichtigsten rechtlichen Begriffe und ihre Bedeutung - good to know und verständlich erklärt.

Gesetz - Was ist das?

Gesetze regeln das Zusammenleben. Alle Menschen, die sich in Österreich befinden, müssen sich an österreichische Gesetze des Staates halten und diese stehen über religiösen oder kulturellen Regeln.

Gesetze geben dir Rechte und Pflichten. Wenn du deine Rechte und Pflichten kennst, kannst du deine Rechte einfordern und deine Pflichten wahrnehmen. Es gibt Gesetze, die Kinder und Jugendliche besonders schützen, wie zum Beispiel das Jugendschutzgesetz oder das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz.

In anderen Gesetzen gibt es eigene Bestimmungen für Jugendliche, zum Beispiel im Strafgesetz. Die meisten Gesetze gelten für alle – egal ob Jugendliche oder Erwachsene und sie gelten auch online.

Rechtsinfos zum Alter: minderjährig, volljährig & co

Minderjährig

Bis zum 18. Geburtstag bist du minderjährig.

Volljährig

Ab dem 18. Geburtstag bist du volljährig.

Mündige Minderjährige

Ab dem 14. Geburtstag bist du ein*e mündige*r Minderjährige*r. Du bekommst mehr Rechte und hast mehr Pflichten. Du bist z.B. deliktsfähig. 

Deliktsfähig und strafmündig

Ab deinem 14. Geburtstag bist du deliktsfähig und strafmündig: Du musst für strafbare Handlungen die Verantwortung übernehmen.

Vor deinem 14. Geburtstag bleiben strafbare Handlungen trotzdem nicht ohne Folgen: Es können andere Maßnahmen angeordnet werden. Zum Beispiel: Beratung, Belehrung, Unterbringung außerhalb der Familie.

Erziehungsberechtigte

Erziehungsberechtigte sind Personen, die dich bis zur Volljährigkeit vertreten. Sie handeln in deinem Sinn, entscheiden für dich und vertreten deine Rechte. Das nennt sich Obsorge.

Erziehungsberechtigt sind in der Regel die Eltern oder ein Elternteil, z.B. nur die Mutter. Es kann Situationen geben, in denen eine andere Person (z.B. der Opa) oder die MAG ELF - Wiener Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) erziehungsberechtigt ist. 

Rechtsinfos zum Jugendstrafrecht

Das Gesetz behandelt jugendliche Straftäter*innen nicht gleich wie Erwachsene, deshalb gilt für minderjährige Jugendliche das Jugendstrafrecht.

Straftaten sind z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Erpressung, Raub, der Besitz von Waffen oder der Konsum von illegalen Drogen wie Cannabis, Speed oder Kokain.

Ab dem 18. Geburtstag gilt das Strafrecht für Erwachsene.
Dazu gibt es eine Ausnahme: Für junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag sind noch einige besondere Regelungen vorgesehen.

Zwei Personen sitzen an einem Schreibtisch mit Unterlagen zu Rechtsinfos. Es sind nur die Hände und Arme zu sehen
©canva

Verwaltungsrecht

Eine Strafe nach dem Verwaltungsrecht kannst du bekommen, wenn du z.B. die Verkehrsregeln nicht beachtest oder gegen das Jugendschutzgesetz verstößt.

Eine Verwaltungsstrafe ist meist eine Geldstrafe und wenn du dir diese Geldstrafe nicht leisten kannst, weil du z.B. nur wenig Geld hast, kannst du eine Herabsetzung oder Ratenzahlung beantragen.

Straftaten im Internet

Gut zu wissen: Es macht keinen Unterschied, ob eine Straftat im Internet (online) oder im "wirklichen Leben" verübt wird, denn die Strafen und das Verfahren bleiben die gleichen.

Strafregisterauszug

Im Strafregister sind alle strafrechtlichen Verurteilungen eingetragen. Eine Jugendstrafe bis zu einer Höhe von sechs Monaten scheint nur für das Gericht und die Polizei auf. Musst du also einen Strafregisterauszug vorlegen (z.B. bei einer Bewerbung), erfährt niemand von diesen Strafe, denn dort ist deine Verurteilung unter sechs Monate nicht sichtbar. 

Zum Strafregisterauszug wird auch manchmal noch Leumund oder Leumundszeugnis gesagt.

Beratungsstellen

Anwaltliche Erstberatung in der Jugendinfo

Kostenlose Rechtsberatung in der Jugendinfo

Leistungen

  • Kostenlose Rechtsberatung von einer*einem Anwält*in für Jugendliche, junge Erwachsene und Bezugspersonen
  • Jeden 1. Dienstag und jeden 3. Donnerstag im Monat
  • Uhrzeit: 15:30-18:30 (Di) bzw. 16:00 bis 18.30 Uhr (Do)
  • Vor Ort in der Jugendinfo - Babenbergerstr. 1, Ecke Burgring

Zielgruppe

  • Jugendliche bis 25
  • Jugendarbeiter*innen
  • Lehrer*innen
  • und andere Bezugspersonen 
Kontaktdaten +431 909 4000 84100 <p>MO - FR: 14:30 bis 18:30&nbsp;</p> E-Mail jugendinfowien@wienxtra.at Webseite https://www.wienxtra.at/jugendinfo/infos-von-a-z/anwaltliche-erstberatung-in-der-jugendinfo/
WIENXTRA-Jugendinfo Die Infostelle für junge Leute – mitten in der Stadt! Babenbergerstraße 1 / Ecke Burgring, 1010 Wien Mo bis Fr 14:30-18:30 +43 1 909400084100 Chat-Beratung auf Signal: 0699/156 84100 jugendinfowien@wienxtra.at

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