
Kind allein zuhause - Die Aufsichtspflicht
Als Erziehungsberechtigte haben Sie die Aufsichtspflicht für Ihr Kind. Diese gilt grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag und erlischt danach.
Je älter ein Kind ist, desto weniger eng gilt die Aufsichtspflicht. Diese orientiert sich an der Entwicklung Ihres Kindes.
Aufsichtspflicht bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten darauf zu achten haben, dass dem Kind nichts passiert. Kurz: Dass es zu keinem Schaden kommt - weder körperlich noch seelisch.
Die Aufsichtspflicht wird im Alltag regelmäßig auch an andere Personen übertragen. Meistens gilt sie für eine konkrete Zeitspanne. Zum Beispiel:
- Im Kindergarten oder in der Schule an die dort tätigen Pädagog*innen.
- An andere Familienmitglieder, Babysitter*in oder Nachbar*innen, die für eine bestimmte Zeit auf das Kind aufpassen.
- An Mitarbeiter*innen von Nachmittagsbetreuungseinrichtungen, Trainer*innen oder Musikschullehrer*innen im Rahmen von Freizeit-Aktivitäten.
Zur Aufsichtspflicht gehört, dass
- Kinder und Jugendliche gut informiert und aufgeklärt über mögliche Gefahrenquellen sind.
- dem Kind allgemeine Regeln und Vorschriften (Jugendschutzgesetz,…) bekannt sind.
- konkrete Warnungen für ein bestimmtes Verhalten ausgesprochen werden (z. B. kein Skaten oder Fussball Spielen in der Wohnung, keine Partys).
- die Einhaltung von Regeln kontrolliert und nachbesprochen wird.
Es gibt keine Pauschal-Lösung!
Wie lange ein Kind alleine zuhause bleiben darf, ist nicht so leicht zu beantworten.
Es kommt nämlich immer auf die individuelle Situation an:
- Wie alt ist das Kind?
- Wie ist der Entwicklungsstand?
- Wie verhält sich das jeweilige Kind in bestimmten Situationen? Ist es wild, übermütig, probiert viel Neues aus und legt immer wieder riskantes Verhalten an den Tag? Oder ist es schüchtern, vorsichtig und hält sich an Abmachungen?
Je nachdem, wie Sie als erziehungsberechtigte Personen Ihr Kind einschätzen, gestaltet sich auch die Aufsichtspflicht.
Tipps wenn Kinder allein zuhause bleiben
Unsere Tipps:
- Seien Sie ehrlich: Trauen Sie es Ihrem Kind zu für einige Zeit allein zu bleiben?
- Besprechen Sie die konkrete Situation mit Ihrem Kind: Passt es für Ihr Kind? Traut es sich selbst zu, allein zu sein?
- Besprechen Sie mögliche Gefahren in der Wohnung.
- Vereinbaren Sie klare Regeln wie z. B. Alkohol- und Rauchverbot, keine Partys, keinen unbekannten Personen die Türe öffnen...
- Machen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind einen Plan für den Notfall.
- Finden Sie eine Person in unmittelbarer Nähe, die für Ihr Kind eine Ansprechperson sein kann (z. B. Nachbar*innen).
- Bleiben Sie (oder andere Vertrauenspersonen) für Ihr Kind telefonisch erreichbar.
- Sie kennen als Eltern Ihr Kind am besten. Denken Sie gründlich nach, wiegen Sie ab. Und hören Sie auch auf Ihr Bauchgefühl.
Wenn etwas passiert
Wenn dem Kind, das alleine zuhause geblieben ist, etwas passiert, dann kommt es immer darauf an:
- Was genau passiert ist (Körperverletzung, Sachschaden...).
- Ob der Unfall auch in Anwesenheit einer adäquaten Aufsichtsperson passiert wäre.
- Ob das Kind über alle Gefahrenquellen ausreichend und altersgerecht informiert war.
- Ob eine bestimmte Situation nicht aufgetreten wäre, wenn die Eltern anders gehandelt hätten. Als Beispiel kann auf das Luftdruckgewehr hingewiesen werden, dass von den Eltern nicht versperrt aufbewahrt wurde. Wäre es versperrt gewesen, hätten die Kinder damit nicht auf das Haus der Nachbar*innen schießen können.
Im Regelfall macht das Krankenhaus eine Anzeige, wenn es zu einer Verletzung gekommen ist. Anschließend oder bereits von Beginn an ermittelt die Polizei und prüft eine allfällige Aufsichtspflichtverletzung der Eltern.
Auch die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MAG11 - Jugendamt) wird im Fall einer Anzeige informiert und nimmt Kontakt zu Ihnen auf.

Wenn Sie sich unsicher sind
Sie sind sich unsicher und möchten Ihre Situation mit Expert*innen durchsprechen?
Gern können Sie uns kostenfrei persönlich oder telefonisch kontaktieren.



