WIENXTRA Kinderinfo
verschieden farbige Flaschen mit Alkohol stehen in einer Reihe auf weißem Hintergrund

Alkohol

Wie wirkt Alkohol auf deinen Körper? Wann sollte man besser keinen Alkohol trinken? Was mache ich, wenn jemand betrunken ist? Und was sagt eigentlich das Gesetz zum Alkoholkonsum von Jugendlichen? Informier dich bei uns!

Wirkung von Alkohol

Wie viele Suchtmitteln hat Alkohol auf jede Person eine andere Wirkung.

  • Ab 0,2 Promille: Geschmackssinn und Schmerzempfindlichkeit gehen zurück, du fühlst dich aufgedreht, schätzt Situationen leichtsinnig ein und du kannst dich schlechter konzentrieren, erinnern und lernen.
  • Bei 0,5 Promille: Ab jetzt verdoppelt sich die Gefahr, dass du einen Verkehrsunfall hast.
  • Ab 1 Promille: Deine Reaktionsfähigkeit und dein Gleichgewicht sind stark gestört, deine Hör- und Sehfähigkeit ist eingeschränkt, so dass dir möglicherweise schlecht wird und du dich übergeben musst. Dabei kannst du außerdem zu lallen beginnen.
  • Ab 2 Promille: Alle Sinne sind betäubt, du bist orientierungslos, kannst nicht mehr gehen und hast geistig abgeschaltet. Deine Muskeln sind schlaff und du kannst bewusstlos werden. Dabei ist es möglich, dass du einschläfst und dabei erfrierst, weil die Körpertemperatur dann sinkt. Wenn du im Schlaf oder bewusstlos erbrechen musst, kannst du außerdem ersticken.
  • Ab 3 Promille: Mit 3 Promille oder mehr besteht eine akute Vergiftung, die Atmung und der Puls werden schwach und eine Bewusstlosigkeit kann eintreten, bei der ansprechen und aufwecken nicht mehr möglich sind. Zusätzlich hast du keine Reflexe mehr, die Haut ist kalt und feucht, die Körpertemperatur sinkt.
  • Ab 4 Promille: Nun kann ein Koma eintreten, also eine tiefe Bewusstlosigkeit. Dies kann dazu führen, dass du nicht mehr atmest, was den Tod als Folge haben kann. 

Mit einem online Promillerechner kannst du relativ unkompliziert deinen Blutalkoholgehalt berechnen.

Tipps für einen risikobewussten Konsum von Alkohol

Trink keinen Alkohol...

  • wenn du arbeitest oder lernst.
  • wenn du Sport betreibst.
  • wenn du unsicher, traurig oder wütend bist.
  • wenn du es tust um deinen Stress in den Griff zu bekommen.
  • wenn du schwanger bist.


Wenn du Alkohol trinkst...

  • trinke am besten langsam.
  • trinke zwischendurch Wasser oder nichtalkoholische Getränke.
  • mach dir bei den Getränken bewusst, wie stark sie sind.
  • misch den Alkohol nicht mit Medikamenten, Cannabis und andere Drogen, denn dabei kann es zu Wechselwirkungen, wie beispielsweise Atemstillstand, kommen.
  • lass Auto, Moped oder Fahrrad stehen und fahre lieber mit dem Taxi oder gehe zu Fuß.
  • rechne damit, dass du manchmal empfindlicher auf Alkohol reagierst und zum Beispiel schneller betrunken bist als an anderen Tagen.


Alkohol und andere Menschen:

  • Alkohol macht lustig, bringt Partylaune und lässt dich deine Schüchternheit überwinden, doch manchmal macht Alkohol auch aggressiv. Pass also gut auf deine eigenen und die Grenzen der anderen Menschen auf.
  • Wenn du Sex hast, vergiss nicht, dich zu schützen und verwende ein Kondom!
  • Steige zu niemandem ins Auto oder aufs Moped, die*der Alkohol getrunken hat.

Hilfe bei zuviel Bier, Schnaps und co.

Stark betrunkene Menschen brauchen Hilfe und Vorwürfe sind zu diesem Zeitpunkt eher sinnlos - am besten ist es, du bringst sie oder ihn nach Hause. 

1. Erste Hilfe bei Kreislaufproblemen, Übelkeit oder Herzrasen:

  • beruhigen
  • hinlegen und Beine hoch lagern
  • Bewusstlose und Schlafende in stabile Seitenlage bringen
  • ruhige Umgebung schaffen
  • für Frischluft sorgen
  • bei Kälte zudecken, um einer Unterkühlung vorzubeugen
  • Wasser anbieten

Wichtig: Der Ärztefunkdienst 141 kann dich beraten und hat Schweigepflicht.

2. Hilfe, wenn die*der Betrunkene vor sich hindämmert oder nicht mehr ansprechbar ist:

Bei Bewusstlosigkeit, Atemstörungen, fehlenden Reflexen (zum Beispiel keine Reaktion auf Zwicken) ruf sofort die Rettung unter 144. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar, das heißt es kann zu Problemen mit der Polizei oder mit dem Gericht kommen, wenn du einer Person nicht hilfst.

Bei einer Alkoholvergiftung wird die betroffene Person ins Spital gebracht, um dort wird den Kreislauf zu unterstützen und Flüssigkeit (Infusion) zu gegeben.

Für den Krankentransport und Spitalsaufenthalt entstehen Kosten, die man unter Umständen selber tragen muss. Das ist allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt auf deine Versicherung an. Rechtlich passiert dir dabei nichts, das heißt die Polizei wird nicht verständigt. Allerdings  kann in manchen Fällen, wie beispielsweise beim Komasaufen, die MAG ELF - Wiener Kinder und Jugendhilfe informiert werden. 

Hol jedenfalls immer dann Hilfe, wenn du dir unsicher bist, wie du richtig reagieren sollst und lass deine betrunkenen Freund*innen auf keinen Fall alleine!

Eine zerbrochene Flasche liegt auf der Straße
© canva

Alkohol und Strassenverkehr

Wenn du den Führerschein gerade erst erhalten hast, dann gilt:

  • Du darfst in den ersten zwei Jahren, also in deiner Probezeit, maximal 0,1 Promille haben. Wenn du dich nicht daran hältst, ist eine teure Nachschulung verpflichtend und die Probezeit deines Führerscheins wird verlängert.
  • Für Mopedfahrer*innen gilt die selbe Höhe an Promille, also 0,1, nicht nur zwei Jahre, sondern bis zum 20. Lebensjahr.
  • Verstöße führen außerdem zu einer Geldstrafe!

Für Auto- und Mopedlenker*innen nach der Probezeit gelten 0,5 Promille.

Aber Achtung: Bei Unfällen kann man auch bei geringeren Promillewerten zur Verantwortung gezogen werden, denn bereits unter 0,5 Promille werden Informationen im Gehirn langsamer verarbeitet, verschlechtert sich das Sehvermögen und die Reaktionsfähigkeit nimmt ab.

Für Radfahrer*innen gelten 0,8 Promille.

Ab 0,8 Promille werden Führerschein oder Mopedausweis, auch wenn du mit dem Fahrrad unterwegs warst, abgenommen. Außerdem ist betrunken am Rad erwischt werden sehrteuer - manche Verwaltungsstrafen betragen dabei € 1.000,- und mehr.

Ab wann darf ich Alkohol trinken?

In Wien darfst du ab deinem 16. Geburtstag in der Öffentlichkeit Alkohol wie Bier und Wein kaufen und trinken und ab dem 18. Geburtstag sind auch hochprozentige Getränke wie Rum, Wodka oder auch Alkopops erlaubt. 

Der Konsum von Alkohol ist gesetzlich geregelt, das bedeutet es kann bei einem Verstoß, also wenn du zu jung bist, eine Geldstrafe verhängt werden. Diese kann gegen dich und auch gegen die Erziehungsberechtigten gehen und auch das Lokal oder Geschäft, das dir den Alkohol verkauft hat, betreffen. Für Lokale kann es sogar zu einer noch höheren Geldstrafe führen. 

Ist es dein erstes Mal, dass du eine gesetzliche Bestimmung nicht eingehalten hast, kommt es meist nur zu einem verpflichtenden Informations- und Belehrungsgespräch bei der MAG ELF - Wiener Kinder- und Jugendhilfe und noch zu keiner Geldstrafe. 

Beratungsstellen

Dialog - Integrative Suchtberatung

Suchtberatung für Jugendliche, junge Erwachsene und Angehörige

Leistungen

Beratung, Suchtmedizinische Behaldnung und Substitution für Konsumierende 

  • zu illegale Substanzen
  • Alkohol
  • und Onlinesucht

Beratung für Angehörige

Beratung, Workshops und Fortbildungen für Organisationen 

uvm. 

Zielgruppe

Jugendliche, Erwachsene, Angehörige und Multiplikator*innen 

Kontaktdaten Verschiedene Standorte individuell, je nach zuständiger Stelle E-Mail office@dialog-on.at Webseite https://www.dialog-on.at/

Kolping Sucht- und Drogenberatung

Sucht- und Drogenberatung für Jugendliche, junge Erwachsene und Angehörige

Leistungen

  • Beratung & Therapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 22 Jahre zu Themen wie Cannabis, Alkohol, Zukunftsplänen, etc.
  • Familien- und Angehörigenberatung
  • Jobcoaching
  • Ärztliche Beratung
  • Akupunktur
  • Organisation von Freizeitgruppen

Zielgruppe

Kostenfreie Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 22 Jahre, die mit Drogen experimentieren oder davon abhängig sind, sowie für deren Angehörige.

Kontaktdaten Paulanergasse 11
1040 Wien
+43 1 581 53 03 Mo - Fr: 10 - 16 Uhr E-Mail drogenberatung@kolping.at Webseite https://drogenberatung.kolping.at/

Rat auf Draht

Telefonische, Chat und Online-Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen

Leistungen

  • 24 Stunden Telefonberatung
  • Online Beratung
  • Peer2Peer Beratung
  • kostenlos und vertraulich 

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche 

Kontaktdaten 147 Telefonberatung: rund um die Uhr
Chatberatung: Montag bis Freitag, 18:00 - 20:00 Uhr
Peer2Peer Beratung: Mittwochs 18:00 - 20:00 Uhr


Webseite https://www.rataufdraht.at

Anton Proksch Institut

Das Anton Proksch Institut behandelt alle Formen der Sucht – von sogenannten stoffgebundenen Suchtformen wie Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit bis hin zu nichtstoffgebundenen Suchtformen wie Spiel-, Internet-, Kauf- oder Arbeitssucht.

Leistungen

  • stationäre Therapie
  • ambulante Therapie in der Tagesklinik
  • Suchtberatung

Zielgruppe

Personen die suchtkrank sind und Angehörige 

Kontaktdaten +43 1880 10 E-Mail info@api.or.at Webseite https://www.api.or.at/

Check it!

checkit! ist deine Info- und Beratungsstelle zum Thema Freizeitdrogenkonsum, Wirkungen, Nebenwirkungen, Risiken, Konsumreflektion & Veränderung.

Leistungen

  • Telefonische und persönliche Beratung
  • Onlineberatung
  • Gruppenberatung
  • Rechtsberatung
  • drug checking
  • Substanzinfos

Zielgruppe

für alle Altersgruppen

Kontaktdaten Gumpendorfer Str. 8
1060 Wien
MO, DO, FR: 13:30 - 18:30
DI: 10:30 - 15:30
014000-53655 Montag, Donnerstag und Freitag von 13:30-18:30
Dienstag von 10:30-15:30
Webseite https://checkit.wien/

anonym, kostenfrei und vertraulich

WIENXTRA-Jugendinfo Die Infostelle für junge Leute – mitten in der Stadt! Babenbergerstraße 1 / Ecke Burgring, 1010 Wien Mo bis Fr 14:30-18:30 +43 1 909400084100 Chat-Beratung auf Signal: 0699/156 84100 jugendinfowien@wienxtra.at

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