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„Gruppe von vier Personen mit blauen Warnwesten, die sich in einer freundschaftlichen Geste im Wald umarmen – Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt.“

Wehrpflicht

Wehrpflicht in Österreich: Zivildienst oder Bundesheer? Alles was du wissen musst rund um das Bundesheer und den Zivildienst auf einen Blick.

Was bedeutet Wehrpflicht und welche Möglichkeiten gibt es?

Für männliche österreichische Staatsbürger besteht ab dem 17. Geburtstag Wehrpflicht.

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten dieser Verpflichtung nachzukommen:

  • Grundwehrdienst
  • Zivildienst
  • Freiwilligeneinsatz im In- und Ausland als Ersatz für den Zivildienst

Einberufung zur Stellung bezüglich der Wehrpflicht

Zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag bekommst du eine Einladung des Militärkommandos zur Stellung, also zur Musterung, per Post.

Der Stellung ist verpflichtend, das heißt du bekommst eine Strafe wenn du nicht zur Stellung gehst. 

Die Stellung dauert in der Regel zwei Tage und dabei wird überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Diese Überprüfung beinhaltet zahlreiche Untersuchungen, wie Seh-, Hör- und Blut-Test, sowie einen sportlichen- und einen psychologischen Test. Stichprobenartig werden auch Drogentests durchgeführt.

Wenn du ärztlichen Befunde hast, die eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung belegen, nimm diese auf jeden Fall zur Stellung mit.

Die ausgewerteten Tests sind Grundlage deiner Einstufung und am Ende der Stellung wirst du über das Ergebnis der Untersuchungen informiert.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Du bist tauglich, also verpflichtet den Präsenz- oder Zivildienst zu leisten.
  • Oder du bist vorübergehend untauglich, das heißt du bist derzeit nicht tauglich und wirst nach einer Frist erneut zu einer Stellung geladen, bei der deine Tauglichkeit erneut geprüft wird.
  • Untauglich sein bedeutet, du bist aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht wehrdienstfähig und wirst daher nicht zum Präsenz- oder Zivildienst einberufen.

Aufschub von der Wehrpflicht, befristete Befreiung und Befreiung

Du kannst die Wehrpflicht nur aufschieben, wenn der Wehr- oder Zivildienst nachweislich deine Schule oder Berufsausbildung stark behindern würde.

Diese Ausbildung muss vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen haben und noch andauern. Für eine später begonnene Ausbildung ist ein Aufschub nur in Härtefällen möglich. Außerdem kann der Wehr- oder Zivildienstantritt maximal bis zum 28. Geburtstag des Ansuchenden aufgeschoben werden.

Den Antrag auf Aufschub bringst du bei der Stellung ein. Lass dir die Übernahme deines Antrags am Besten schriftlich bestätigen.

Du kannst den Antrag auch innerhalb von sechs Monaten nach der Stellung eingeschrieben per Post an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos schicken oder dort persönlich vorsprechen.

Das Formular für den Antrag auf Aufschub findest auf www.bundesheer.at/formular.

Befristete Befreiung:

Einen Antrag auf befristete Befreiung kannst du stellen, wenn unvorhergesehene wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten, wie beispielsweise ein Pflegefall in der Familie.

Befreiung:

Priester, Absolventen theologischer Studien im Seelsorgedienst oder einem geistlichen Lehramt, Ordensleute und Theologiestudenten, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten, sind von der Wehrpflicht befreit. Sie müssen einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.

Grundwehrdienst - Bundesheer

Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate und in diesen hast du keinen Anspruch auf Urlaub.

Ab deinem 18. Geburtstag darfst du einberufen werden und ein bis sechs Monate nach Erhalt des Einberufungsbefehls ist der Einrückungstermin.

Du hast die Möglichkeit, bei der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos einen Wunsch nach Einberufungsort, Einberufungstermin sowie Funktion zu äußern. Die Vorsprache muss rechtzeitig und somit mindestens sechs Monate vor dem Einberufungstermin erfolgen, wofür du keinen Termin brauchst: Eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten ist also ausreichend.

Es kann allerdings sein, dass du ausschließlich nach dem militärischen Bedarf einberufen wirst.

Geldleistungen

Die Geldleistung besteht aus Monatsgeld und Grundvergütung und beträgt insgesamt €605,58 pro Monat (Stand Jan.25). Du bist während deines Grundwehrdiensts auch kranken- und unfallversichert und zudem rezeptgebührenbefreit.

Wehrdienstleistende haben aber keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente.

Mehr Infos über Vergünstigungen und Beihilfen.

Zivildienst

Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Grundwehrdienst und dauert neun Monate. In diesen neun Monaten hast du Anspruch auf zwei Wochen Urlaub.

Die behördlich anerkannten Zivildiensteinrichtungen findest du im Platzangebot der Zivildienstserviceagentur, welches eine gute Übersicht bietet. 

Zivildiensterklärung

Die Erklärung, dass du den Zivildienst machst, kann bereits bei der Stellung abgegeben werden.

Tust du das nicht, hast du sechs Monate Zeit dich für Wehr- oder Zivildienst zu entscheiden, denn in dieser Zeit kannst du nicht einberufen werden. Ab dem sechsten Monat nach der Stellung kann der Einberufungsbefehl für den Grundwehrdienst jederzeit kommen.

Die Zivildiensterklärung, also das ausgefüllte Antragsformular, kannst du bis zwei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls eingeschrieben an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos schicken. Nach Erhalt des Einberufungsbefehles ist es nicht mehr möglich, eine Zivildiensterklärung abzugeben und du musst den Wehrdienst machen.

Das Antragsformular für die Zivildiensterklärung gibt es als Download auf der Website der Zivildienstserviceagentur.

Zuweisung zu einer Zivildiensteinrichtung

Bewirb dich rechtzeitig bei deiner Wunscheinrichtung, damit du die Stelle auch bekommst. Die Einrichtung kann dich bei der Zivildienstserviceagentur anfordern und diese Anforderung erhöht die Chancen, dass du den Zivildienst bei der von dir gewünschten Stelle ableisten kannst.

Den Zuweisungswunsch kannst du gleich in der Zivildiensterklärung oder nach Erhalt des Feststellungsbescheides abgeben.

Feststellungsbescheid

Ungefähr sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung bekommst du einen Bescheid über deine Zivildienstpflicht.

Zuweisungsbescheid

Im Zuweisungsbescheid der Zivildienstserviceagentur steht, wo, wann und mit welcher Tätigkeit du deinen Zivildienst ableisten wirst.

Ab Zustellung des Zuweisungsbescheides gibt es keine Möglichkeit mehr, eine andere Stelle zu bekommen, weshalb es gut ist rechtzeitig zu planen. 

Geldleistungen

Die Grundvergütung beträgt € 605,60 pro Monat (Stand Jan.25). Du bist kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit. Weitere Informationen zu den Geldleistungen findest du hier. 


Zusätzlich hast du Anspruch auf weitere finanzielle Unterstützung - Infos über Vergünstigungen und Beihilfen findest du auf der Website der Zivildienstserviceagentur.

Wo du deinen Zivildienst machen kannst

In folgenden Bereichen kann Zivildienst geleistet werden: 

  • Krankenanstalten
  • Rettung
  • Sozialhilfeeinrichtungen
  • Behinderteneinrichtungen
  • Altenbetreuung
  • Justizanstalten
  • Betreuung von Drogenabhängigen
  • Betreuung von geflüchteten Menschen
  • Katastrophenhilfe und Zivilschutz
  • Gedenkstätten
  • und Umweltschutz und Jugendarbeit.

Freiwillig Arbeiten – Ersatz für den Zivildienst

Ein Freiwilligeneinsatz im In- oder Ausland, der mindestens 10 Monate dauert, kann als Ersatz für den Zivildienst angerechnet werden.

Dazu musst du nach der Zivildiensterklärung möglichst bald bekannt geben, dass du einen Freiwilligeneinsatz planst. Infos zu den einzelnen organisatorischen Schritten bekommst du bei der Zivildienstserviceagentur.

Du kannst den Ersatzdienst nur bei Organisationen machen, die als Trägerorganisationen anerkannt sind. Eine Liste der anerkannten Trägerorganisationen findest du im Freiwilligenweb.

Es gibt verschiedene Arten des Ersatzdienstes:

  • Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland
  • Entwicklungshilfedienst
  • Freiwilliges Sozialjahr in Österreich
  • oder Freiwilliges Umweltjahr in Österreich

Beim Gedenkdienst arbeitest du in Einrichtungen zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.

Der Friedensdienst ist eine Tätigkeit in Einrichtungen, die der Sicherung oder dem Erreichen des Friedens in Konfliktgebieten dienen.

Beim Sozialdienst arbeitest du in Einrichtungen, die der wirtschaftlichen oder sozialen Entwicklung eines Landes dienen.

Ein Entwicklungshilfedienst kann als Ersatz für den Zivildienst akzeptiert werden, sofern der Einsatz mindestens zwei Jahre dauert und bei einer anerkannten Organisation absolviert wird.

Das Freiwillige Soziale Jahr bietet dir die Möglichkeit die Arbeit im Sozialbereich kennen zu lernen während du beim Freiwilligen Umweltjahr bei einer gemeinnützigen Einrichtung im Umwelt-, Naturschutz- und Nachhaltigkeitsbereich mitarbeitest.

Finanzielles
Freiwillige, die über eine anerkannte Trägerorganisation einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialeinsatz machen, können Familienbeihilfe beziehen. Darüber hinaus sind Taschengeld, Versicherung, Reisekosten, Verpflegung und Unterbringung nicht einheitlich geregelt, sondern hängen von der Organisation ab, bei der du dich bewirbst. 

Beratungsstellen

Zivildienstserviceagentur

Die Zivildienstserviceagentur (ZISA) ist eine Dienststelle des Bundeskanzleramtes, die den Zivildienst organisiert und verwaltet.

Verein Gedenkdienst

Verein für historisch-politische Bildungsarbeit und internationalen Dialog

Leistungen

historisch-politisches Bildungsprogramm mit Studienfahrten, Workshops und Vorträgen

Zielgruppe

alle Personen 

Kontaktdaten +43 1 5810490 Mittwoch 10:00 – 15:00 Uhr
Freitag 10:00 – 15:00 Uhr
E-Mail office@gedenkdienst.at Webseite https://gedenkdienst.at/

Verein Österreichischer Auslandsdienst

Information und Beratung rund um den Auslandsdienst

Leistungen

  • Die Möglichkeit, einen Gedenkdienst, Sozialdienst oder Friedensdienst an zahlreichen Einsatzstellen im Ausland zu absolvieren
  • Beratung und Information dazu 

Zielgruppe

Personen die sich freiwillig, im Rahmen eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes, engagieren möchten 

Kontaktdaten E-Mail info@auslandsdienst.at Webseite https://www.auslandsdienst.at/

Bürgerservicestelle

Servicestelle des Österreichischen Bundesheer

Ergänzungsabteilung Militärkommando

Die Ergänzungsabteilung ist für die Verwaltung der Wehrpflicht, inklusive Stellung und Einberufung zum Grundwehrdienst, sowie für die Information und Beratung der wehrpflichtigen Bürger*innen zuständig.

Leistungen

  • Information und Beratung für wehrpflichtigen Bürger*innen
  • Bearbeitung von Ansuchen bezüglich Einsatzbereich, Zeitpunkt und Ort der Einberufung zum Präsenzdienst

Zielgruppe

wehrpflichtige Bürger*innen 

Kontaktdaten +43050201 - 1041511 <p>Mo-Fr 08:00-15:00 Uhr<br>&nbsp;</p> E-Mail bundesheer.w@bmlv.gv.at Webseite https://www.bmlv.gv.at/adressen/a_ergabt.shtml
WIENXTRA-Jugendinfo Die Infostelle für junge Leute – mitten in der Stadt! Babenbergerstraße 1 / Ecke Burgring, 1010 Wien Mo bis Fr 14:30-18:30 +43 1 909400084100 Chat-Beratung auf Signal: 0699/156 84100 jugendinfowien@wienxtra.at