WIENXTRA Kinderinfo
Polster und eine Decke auf einem Bett in Weiß und Brauntönen

Rechtsinfos: Sex & Beziehung

Ab wann darf man Sex haben? Was ist einvernehmlicher Sex? Ab wann darf ich Pornos schauen?

Wer mit wem?

Das Gesetz erlaubt ab dem 14. Geburtstag einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr - unabhängig vom Geschlecht oder der sexuellen Identität. 

"Einvernehmlich" bedeutet, dass beide Beteiligten es wollen. Es darf kein Druck oder Zwang ausgeübt werden.
Was einvernehmlich noch bedeutet, und wie das ganz praktisch ablaufen kann, erklären wir mit dem Zustimmungskonzept. 

Unter 14 Jahren sind sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr oder mit ähnlichen Handlungen (z.B. Oralverkehr) verboten.

Ausnahmen:

  • Ist die jüngere Person 13 Jahre alt und die andere bis zu drei Jahre älter, sind sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr oder ähnlichen Handlungen (z.B. Oralverkehr) erlaubt.
  • Ist die jüngere Person 12 Jahre alt und die andere bis zu vier Jahre älter, sind Zärtlichkeiten ohne Geschlechtsverkehr oder ähnlichen Handlungen (z.B. Oralverkehr) erlaubt.

Für alle verboten ist:

  • Sex von Minderjährigen mit Autoritätspersonen (z.B. Lehrer*innen, Trainer*innen oder andere Betreuer*innen).
  • Sex mit den eigenen Geschwistern, Eltern oder Großeltern.
  • Sex mit einer Person, die schläft, bewusstlos oder wehrlos ist (z.B. durch K.O.-Tropfen).
  • Sexuelle Belästigung
  • Sex unter Zwang oder Drohung
  • Sex, bei dem eine Notlage ausgenutzt wird.

Rechtsinfos zu Pornografie

Pornografie ist die Darstellung von sexuellen Handlungen mit dem Ziel, den*die Zuseher*in zu erregen. Nacktfotos, die man selbst von sich oder einer anderen Person macht, können ebenfalls pornografisch sein.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen laut Gesetz pornografisches Material

  • nicht besitzen (z.B. Downloaden)
  • nicht weitergeben (z.B. Handyfilme tauschen)
  • nicht verwenden (z.B. Anschauen im Internet)

Rechtsinfos zu Sexting

Beim Sexting werden Nacktaufnahmen (Fotos, Videos) von sich gemacht und verschickt (z.B. mit dem Handy).

Sexting ist straffrei, wenn die Beteiligten mindestens 14 Jahre alt sind und es einvernehmlich ist.
Das heißt: Du kannst deinem*deiner Freund*in ein Nacktfoto von dir schicken, wenn du das möchtest und er*sie damit einverstanden ist. Er*sie darf es auf dem Handy speichern.

Allerdings: Niemand darf die Aufnahme anderen zeigen oder weiterschicken. Das wäre nämlich dann die Weiterverbreitung von sogenannter “Kinderpornografie” und damit strafbar.

Überlege gut, ob und wem du Nacktfotos von dir schickst. 

Im Falle einer Trennung werden solche Fotos oder Videos oft gegen dich verwendet. Hol dir Hilfe, wenn die Fotos gegen deinen Willen an andere verschickt werden. Wende dich an eine erwachsene Vertrauensperson oder eine Beratungsstelle. Ruf uns an, wir beraten dich gern. 

Heirat und Eingetragene Partnerschaft

Ab dem 18. Geburtstag darfst du standesamtlich heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Diese Regelung gilt für hetero- und homosexuelle Paare.

Minderjährige dürfen nicht heiraten.

Eine religiöse Heirat unter 18 ist unter Umständen möglich. Diese hat allerdings in Österreich keine Rechtsgültigkeit. Auch muss es freiwillig erfolgen.

Eine Heirat gegen deinen Willen (Zwangsheirat) ist verboten. Bist du davon betroffen, wende dich an eine Beratungsstelle für Unterstützung. Auch die Polizei kann helfen, wenn es schnell gehen muss.

Beratungsstellen

Orient Express

Beratungs- und Frauenservicestelle

Leistungen

- Beratung (persönlich und online) zu folgenden Themen:

  • Familiären & Partnerschaftlichen Problemen
  • Gewalt & Missbrauch
  • Zwangsheirat
  • Verwandtschaftsgewalt
  • Weibliche Genitalverstümmelung (Sensibilisierungs-, und Aufklärungsarbeit)

- Workshops und Basisbildungskurse

- Schutzeinrichtung mit Notwohnungen für von Zwangsheirat betroffene Frauen und Mädchen (anonyme Unterkunft mit geheimer Adresse) 

Zielgruppe

Mädchen und Frauen

in der Notwohnung: Mädchen und Frauen zwischen 15 - 24 Jahren aus ganz Österreich

Kontaktdaten +43 1 728 97 25 <p>Mo - Do: 09:00 - 17:00 Uhr&nbsp;</p> E-Mail office@orientexpress-wien.com Webseite https://www.orientexpress-wien.com/blog-news

Safer Internet

Saferinternet.at unterstützt InternetnutzerInnen – vor allem Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrende – bei der sicheren Nutzung des Internet und liefert hilfreiche Tipps und Hilfestellungen zu Themen wie Jugendschutz, Schutz der Privatsphäre, Cyber-Mobbing, Soziale Netzwerke, Urheberrechte, Computersicherheit, Internetabzocke und Medienerziehung.

Leistungen

  • (Online)-Information
  • Broschüren
  • Eltern-Ratgeber 

Zielgruppe

Kinder, Jugendliche, Eltern, Multiplikator*innen 

Kontaktdaten Kontakt über das Kontaktformular: https://www.saferinternet.at/kontakt Webseite https://www.saferinternet.at

Rat auf Draht

Telefonische, Chat und Online-Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen

Leistungen

  • 24 Stunden Telefonberatung
  • Online Beratung
  • Peer2Peer Beratung
  • kostenlos und vertraulich 

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche 

Kontaktdaten 147 Telefonberatung: rund um die Uhr
Chatberatung: Montag bis Freitag, 18:00 - 20:00 Uhr
Peer2Peer Beratung: Mittwochs 18:00 - 20:00 Uhr


Webseite https://www.rataufdraht.at
WIENXTRA-Jugendinfo Die Infostelle für junge Leute – mitten in der Stadt! Babenbergerstraße 1 / Ecke Burgring, 1010 Wien Mo bis Fr 14:30-18:30 +43 1 909400084100 Chat-Beratung auf Signal: 0699/156 84100 jugendinfowien@wienxtra.at