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leuchtendes Blaulicht eines Polizeiautos

Polizeikontrolle

Was darf die Polizei bei einer Polizeikontrolle und was solltest du beachten? Erfahre deine Rechte und Pflichten - von Taschenkontrolle bis Platzverweis.

Während einer Polizeikontrolle hast du das Recht...

  • zu fragen worum es geht und was der Grund für die Polizeikontrolle ist.
  • respektvoll behandelt zu werden.
  • die Dienstnummer zu verlangen.

    Ausweis:

  • Österreichische Staatsbürger*innen müssen keinen Ausweis bei sich haben, alle anderen schon.
  • Am Flughafen, am Bahnhof oder in der Nähe der Landesgrenze müssen sich alle Personen ausweisen können.
  • Wenn du keinen Ausweis mit hast, kann jemand "bezeugen" wer du bist. Diese Person muss über 18 sein und selbst einen Ausweis dabei haben. Du selbst nennst deinen Namen, das Geburtsdatum und deine Meldeadresse

Bei einer Polizeikontrolle darf die Polizei..

  • dich kontrollieren, wenn es den Verdacht gibt, dass du etwas Strafbares getan hast.
  • dich auf eine Polizeiinspektion mitnehmen wenn du dich nicht ausweisen kannst oder dich nach Hause begleiten, wo du deinen Ausweis herzeigen kannst.
  • deine Tasche oder deinen Rucksack durchsuchen, wenn der Verdacht besteht, dass du etwas Strafbares getan hast oder z.B. Waffen bei dir hast.
  • eine Körperuntersuchung durchführen. Diese muss eine Person des gleichen Geschlechts machen. Das heißt: eine Polizistin tastet ein Mädchen ab, ein Polizist einen Burschen. Trans*-Personen sollen ihren Wunsch äußern, von wem sie durchsucht werden wollen.
  • dich von einem bestimmten Ort wegweisen, wenn berechtigte Beschwerden vorliegen und du dein Verhalten (z.B. laut Musik hören) nach einer Abmahnung nicht änderst. 

Was ist ein Platzverbot?

Ein Platzverbot bedeutet, dass du dich an einem bestimmten Ort nicht aufhalten darfst. Du darfst nur durchgehen, aber nicht stehenbleiben, rumsitzen oder dich mit Freund*innen dort treffen.

Die Polizei kann mittels Verordnung für einen zeitlich exakt festgelegten Rahmen ein Platzverbot für bestimmte Orte erlassen. Zum Beispiel: Am gesamten Karlsplatz oder am Heldenplatz mit den Umgebungsstraßen.

Das Gebiet sowie die zeitliche Gültigkeit müssen klar beschrieben sein.
Wenn in der Verordnung kein zeitliches Ende angegeben wird, tritt das Platzverbot nach drei Monaten außer Kraft. Außerdem kann die Behörde es jederzeit früher für beendet erklären.

Was passiert, wenn du gegen das Platzverbot verstößt:

Du kannst vom Ort - notfalls auch mit polizeilicher Gewalt - verwiesen werden. Wenn du dich dem Platzverbot widersetzt, kann eine Verwaltungsstrafe gegen dich verhängt werden. 

© canva

Wenn du festgenommen wirst

Im Falle einer Festnahme hast du unterschiedliche Rechte, je nachdem, wie alt du bist.

Bist du unter 18 Jahre alt:

  • Deine Erziehungsberechtigten müssen sofort verständigt werden.
  • Bei einem Verhör direkt nach der Festnahme oder bei der Vorführung zur sofortigen Vernehmung (= wenn dich die Polizei festnimmt, um dich sofort zu befragen) muss zwingend von der Polizei ein*e Rechtsanwält*in zur Verfügung gestellt werden (ACHTUNG: Diese Bestimmung gilt für alle bis zum 21. Geburtstag!). Ansonsten darf das Verhör nicht stattfinden.
  • Eine volljährige Vertrauensperson darf dich die ganze Zeit über begleiten.
  • Hast du weder eine anwaltliche Vertretung noch eine Vertrauensperson an deiner Seite, muss deine Vernehmung per Video aufgenommen werden. Das gilt nur in Ausnahmefällen.

Gilt für alle:

  • Du hast das Recht auf zwei erfolgreiche Telefonanrufe. Verständige deine Familie oder andere wichtige Personen aus deinem Umfeld bzw. eine Strafverteidigung. Wenn du keine kennst, frag die Beamt*innen nach der Nummer der Rechtsanwaltskammer.
  • Du musst wissen, um was es geht. Was wird dir vorgeworfen? Warum bist du hier? Wie lange dauert deine Festnahme voraussichtlich?
  • Dir müssen deine Rechte erklärt werden. Also z.B. dass du als Beschuldigter nicht aussagen musst, dass diese Aussageverweigerung nicht gegen dich verwendet werden darf, dass dich niemand einschüchtern darf usw.
  • Es werden von dir Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen. Manchmal auch eine DNA-Probe. Wenn du dich weigerst, kann es sein, dass diese Maßnahmen mit Gewalt durchgesetzt werden.
  • Bist du verletzt oder hast Schmerzen: Medizinische Versorgung darf dir nicht verweigert werden.
  • Hast du Durst oder Hunger: Frag nach Wasser oder Essen.

Die Polizeikontrolle dokumentieren

Notiere dir in kurzen Stichworten deine Eindrücke.
Denn nach einer Polizeikontrolle ist es immer gut, wenn du schriftlich für dich selbst festhältst, was genau passiert ist.

→ Oft dauert es einige Zeit, bis du wieder von der Polizei hörst. Dann kann es aber sein, dass du dich nicht mehr so genau erinnern kannst, was eigentlich los war. Deine Notizen helfen dir um auf der sicheren Seite zu sein, was deine Erinnerung betrifft.

Dokumentiere auch diskriminierende Erfahrungen:

  • Du hast eine Ausweiskontrolle als rassistisch erlebt, weil es nur deine Freundinnen mit Kopftuch oder dich mit dunkler Hautfarbe getroffen hat und alle weißen Freund*innen durchgewunken wurden
  • Beleidigungen, nicht ernst genommen werden, bis hin zu Übergriffen

Halte das fest, denn.. 

  • deine Sicht der Dinge zählt. Eine Dokumentation ist ein wichtiger erster Schritt.
  • du kannst damit vielleicht leichter einen Umgang mit der erfahrenen Ohnmacht finden.
  • du kannst deine Notizen in eine Beratungsstelle mitnehmen oder deine Erfahrung melden! 

Beratungsstellen

Anwaltliche Erstberatung in der Jugendinfo

Kostenlose Rechtsberatung in der Jugendinfo

Leistungen

  • Kostenlose Rechtsberatung von einer*einem Anwält*in für Jugendliche, junge Erwachsene und Bezugspersonen
  • Jeden 1. Dienstag und jeden 3. Donnerstag im Monat
  • Uhrzeit: 15:30-18:30 (Di) bzw. 16:00 bis 18.30 Uhr (Do)
  • Vor Ort in der Jugendinfo - Babenbergerstr. 1, Ecke Burgring

Zielgruppe

  • Jugendliche bis 25
  • Jugendarbeiter*innen
  • Lehrer*innen
  • und andere Bezugspersonen 
Kontaktdaten +431 909 4000 84100 <p>MO - FR: 14:30 bis 18:30&nbsp;</p> E-Mail jugendinfowien@wienxtra.at Webseite https://www.wienxtra.at/jugendinfo/infos-von-a-z/anwaltliche-erstberatung-in-der-jugendinfo/

Zara

Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit

Leistungen

  • Beratung
  • Rechtsauskunft
  • Begleitung zu Gericht und Behörden
  • Unterstützung bei Anzeigen
  • Entfernung von Postings oder Beschmierungen
  • Rechtshilfefond gegen Hass im Netz
  • Workshops

zu Hass im Netz und rassistischer Diskriminierung

Zielgruppe

alle Altersgruppen 

Kontaktdaten 0043 1 929 13 99 <p>Mo – Mi: 10.00 – 15.00<br>Do: 10.00 – 18.00<br>Fr: 10.00 – 15.00</p> E-Mail office@zara.or.at Webseite https://www.zara.or.at/de

Antirepressionsbüro

Melde Polizeigewalt anonym und sicher

Leistungen

  • Dokumentation von Polizeigewalt
  • Meldung der eigenen Erfahrung mit Polizeigewalt als Opfer oder Zeug*in
  • Workshops

Zielgruppe

alle Personen in Österreich 

Kontaktdaten Webseite https://antirepressionsbuero.at/

E-Mail Kontakt auf der Homepage

WIENXTRA-Jugendinfo Die Infostelle für junge Leute – mitten in der Stadt! Babenbergerstraße 1 / Ecke Burgring, 1010 Wien Mo bis Fr 14:30-18:30 +43 1 909400084100 Chat-Beratung auf Signal: 0699/156 84100 jugendinfowien@wienxtra.at