Für männliche österreichische Staatsbürger besteht ab dem 17. Geburtstag Wehrpflicht.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten dieser Verpflichtung nachzukommen:
Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen Freiwilligeneinsatz im In- und Ausland als Ersatz für den Zivildienst.
Inhalt:
Stellung
Du bekommst zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag eine Einladung des Militärkommandos zur Stellung (= Musterung) per Post.
Der Stellung ist verpflichtend. Kommst du der Stellung nicht nach, drohen Strafen.
Die Stellung dauert in der Regel zwei Tage. Dabei wird überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Diese Überprüfung beinhaltet zahlreiche Untersuchungen, wie Seh-, Hör- und Blut-Test, einen sportlichen Belastungstest und einen psychologischen Test. Stichprobenartig werden auch Drogentests durchgeführt.
Wenn du ärztlichen Befunde hast, die eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung belegen, nimm diese zur Stellung mit.
Die ausgewerteten Tests sind Grundlage der Tauglichkeitsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung wirst du am Ende der Stellung über das Ergebnis der Untersuchungen informiert.
Es gibt drei Möglichkeiten:
- Tauglich
Du bekommst eine Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Präsenz- oder Zivildienst zu leisten. - Vorübergehend untauglich
Du bist derzeit nicht tauglich und wirst nach einer Frist erneut zu einer Stellung geladen, bei der deine Tauglichkeit geprüft wird. - Untauglich
Du bist aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht wehrdienstfähig und wirst daher nicht zum Grundwehrdienst/Zivildienst einberufen.
Aufschub von der Wehrpflicht, befristete Befreiung und Befreiung
Ein Aufschub der Wehrpflicht ist nur möglich, wenn du durch den Wehr- oder Zivildienst nachweisbar einen bedeutenden Nachteil in einer Schulausbildung oder Berufsvorbereitung hast.
Diese Ausbildung muss vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen haben und noch andauern. Für eine später begonnene Ausbildung ist ein Aufschub nur in Härtefällen möglich. Der Wehr- oder Zivildienstantritt kann maximal bis zum 28. Geburtstag des Ansuchenden aufgeschoben werden.
Den Antrag auf Aufschub bringst du schon bei der Stellung ein – lass dir die Übernahme schriftlich bestätigen.
Du kannst den Antrag auch innerhalb von sechs Monaten nach der Stellung eingeschrieben per Post an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos schicken oder dort persönlich vorsprechen.
Das Formular für den Antrag auf Aufschub findest auf www.bundesheer.at/formular.
Befristete Befreiung:
Einen Antrag auf befristete Befreiung kannst du stellen, wenn unvorhergesehene wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten (z.B. Pflegefall in der Familie).
Befreiung:
Priester, Absolventen theologischer Studien im Seelsorgedienst oder einem geistlichen Lehramt, Ordensleute und Theologiestudenten, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten, sind von der Wehrpflicht befreit. Sie müssen einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.
Grundwehrdienst - Bundesheer
Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate. Du hast keinen Anspruch auf Urlaub.
Ab deinem 18. Geburtstag darfst du einberufen werden. Ein bis sechs Monate nach Erhalt des Einberufungsbefehls ist der Einrückungstermin.
Du hast die Möglichkeit, bei der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos einen Wunsch nach Einberufungsort, Einberufungstermin sowie Funktion zu äußern. Die Vorsprache muss rechtzeitig, also mindestens ca. sechs Monate vor dem Einberufungstermin erfolgen. Du brauchst dafür keinen Termin – eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten ist ausreichend.
Es kann allerdings sein, dass du ausschließlich nach dem militärischen Bedarf einberufen wirst.
Geldleistungen
Die Geldleistung besteht aus Monatsgeld und Grundvergütung und beträgt insgesamt € 362,53 pro Monat (Stand Jan.22). Du bist kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit.
Wehrdienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente.
Mehr Infos über Vergünstigungen und Beihilfen.
Zivildienst
Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Grundwehrdienst. Er dauert neun Monate. Du hast Anspruch auf zwei Wochen Urlaub.
Die behördlich anerkannten Zivildiensteinrichtungen findest du im Platzangebot der Zivildienstserviceagentur.
In folgenden Bereichen kann Zivildienst geleistet werden: Krankenanstalten, Rettung, Sozialhilfeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Altenbetreuung, Justizanstalten, Betreuung von Drogenabhängigen, Betreuung von geflüchteten Menschen, Katastrophenhilfe und Zivilschutz, Gedenkstätten, Umweltschutz und Jugendarbeit.
Zivildiensterklärung
Diese kann bereits bei der Stellung abgegeben werden.
Tust du das nicht, hast du sechs Monate Zeit dich für Wehr- oder Zivildienst zu entscheiden. In dieser Zeit kannst du nicht einberufen werden. Ab dem sechsten Monat nach der Stellung kann der Einberufungsbefehl für den Grundwehrdienst jederzeit kommen.
Die Zivildiensterklärung (= das ausgefüllte Antragsformular) kannst du bis zwei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls eingeschrieben an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos schicken. Nach Erhalt des Einberufungsbefehles ist es nicht mehr möglich, eine Zivildiensterklärung abzugeben.
Das Antragsformular für die Zivildiensterklärung gibt es als Download auf der Website der Zivildienstserviceagentur.
Zuweisung zu einer Zivildiensteinrichtung
Bewirb dich rechtzeitig bei deiner Wunscheinrichtung. Die Einrichtung kann dich bei der Zivildienstserviceagentur anfordern. Eine Anforderung erhöht die Chancen, dass du den Zivildienst bei der von dir gewünschten Stelle ableisten kannst, beträchtlich.
Den Zuweisungswunsch kannst du gleich in der Zivildiensterklärung oder nach Erhalt des Feststellungsbescheides abgeben.
Feststellungsbescheid
Ungefähr sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung bekommst du einen Bescheid über deine Zivildienstpflicht.
Zuweisungsbescheid
Im Zuweisungsbescheid der Zivildienstserviceagentur steht, wo, wann und mit welcher Tätigkeit du deinen Zivildienst ableisten wirst.
Ab Zustellung des Zuweisungsbescheides gibt es keine Möglichkeit mehr, eine andere Stelle zu bekommen.
Geldleistungen
Die Grundvergütung beträgt €536,10 pro Monat (Stand Jan.23). Du bist kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit. Weitere Informationen zu den Geldleistungen findest du hier.
Infos über Vergünstigungen und Beihilfen findest du auf der Website der Zivildienstserviceagentur.
Freiwillig Arbeiten – Ersatz für den Zivildienst
Ein Freiwilligeneinsatz im In- oder Ausland, der mindestens 10 Monate dauert, kann als Ersatz für den Zivildienst angerechnet werden.
Dazu musst du nach der Zivildiensterklärung möglichst bald bekannt geben, dass du einen Freiwilligeneinsatz planst. Infos zu den einzelnen organisatorischen Schritten bekommst du bei der Zivildienstserviceagentur.
Du kannst den Ersatzdienst nur bei Organisationen machen, die als Trägerorganisationen anerkannt sind. Eine Liste der anerkannten Trägerorganisationen findest du im Freiwilligenweb.
Es gibt verschiedene Arten des Ersatzdienstes:
- Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland
- Entwicklungshilfedienst
- Freiwilliges Sozialjahr in Österreich
- Freiwilliges Umweltjahr in Österreich
Beim Gedenkdienst arbeitest du in Einrichtungen zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.
Der Friedensdienst ist eine Tätigkeit in Einrichtungen, die der Sicherung oder dem Erreichen des Friedens in Konfliktgebieten dienen.
Beim Sozialdienst arbeitest du in Einrichtungen, die der wirtschaftlichen oder sozialen Entwicklung eines Landes dienen.
Ein Entwicklungshilfedienst kann als Ersatz für den Zivildienst akzeptiert werden, wenn der Einsatz mindestens zwei Jahre dauert und bei einer anerkannten Organisation absolviert wird.
Das Freiwillige Soziale Jahr bietet dir die Möglichkeit die Arbeit im Sozialbereich kennen zu lernen.
Beim Freiwilligen Umweltjahr arbeitest du bei einer gemeinnützigen Einrichtung im Umwelt-, Naturschutz- und Nachhaltigkeitsbereich mit.
Finanzielles
Freiwillige, die über eine anerkannte Trägerorganisation einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialeinsatz machen, können Familienbeihilfe beziehen. Taschengeld, Versicherung, Reisekosten, Verpflegung und Unterbringung sind nicht einheitlich geregelt und hängen von der Organisation ab, bei der du dich bewirbst.
Letzte Aktualisierung: Februar 2024