WIENXTRA Kinderinfo
Polster und eine Decke auf einem Bett in Weiß und Brauntönen

Rechtsinfos: Sex & Beziehung

Was sind einvernehmliche sexuelle Kontakte, ab wann sind Pornos erlaubt und ab wann darf man heiraten? Hier findest du Antworten.

Wer mit wem?

Das Gesetz erlaubt ab dem 14. Geburtstag einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr - unabhängig vom Geschlecht oder der sexuellen Identität. 

"Einvernehmlich" bedeutet, dass beide Beteiligten es wollen. Es darf kein Druck oder Zwang ausgeübt werden.
Was einvernehmlich noch bedeutet, und wie das ganz praktisch ablaufen kann, erklären wir mit dem Zustimmungskonzept. 

Unter 14 Jahren sind sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr oder mit ähnlichen Handlungen (z.B. Oralverkehr) verboten.

Ausnahmen:

  • Ist die jüngere Person 13 Jahre alt und die andere bis zu drei Jahre älter, sind sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr oder ähnlichen Handlungen (z.B. Oralverkehr) erlaubt.
  • Ist die jüngere Person 12 Jahre alt und die andere bis zu vier Jahre älter, sind Zärtlichkeiten ohne Geschlechtsverkehr oder ähnlichen Handlungen (z.B. Oralverkehr) erlaubt.

Für alle verboten ist:

  • Sex von Minderjährigen mit Autoritätspersonen (z.B. Lehrer*innen, Trainer*innen oder andere Betreuer*innen).
  • Sex mit den eigenen Geschwistern, Eltern oder Großeltern.
  • Sex mit einer Person, die schläft, bewusstlos oder wehrlos ist (z.B. durch K.O.-Tropfen).
  • Sexuelle Belästigung
  • Sex unter Zwang oder Drohung
  • Sex, bei dem eine Notlage ausgenutzt wird.

Rechtsinfos zu Pornografie

Pornografie ist die Darstellung von sexuellen Handlungen mit dem Ziel, den*die Zuseher*in zu erregen. Nacktfotos, die man selbst von sich oder einer anderen Person macht, können ebenfalls pornografisch sein.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen laut Gesetz pornografisches Material

  • nicht besitzen (z.B. Downloaden)
  • nicht weitergeben (z.B. Handyfilme tauschen)
  • nicht verwenden (z.B. Anschauen im Internet)

Rechtsinfos zu Sexting

Beim Sexting werden Nacktaufnahmen (Fotos, Videos) von sich gemacht und verschickt (z.B. mit dem Handy).

Sexting ist straffrei, wenn die Beteiligten mindestens 14 Jahre alt sind und es einvernehmlich ist.
Das heißt: Du kannst deinem*deiner Freund*in ein Nacktfoto von dir schicken, wenn du das möchtest und er*sie damit einverstanden ist. Er*sie darf es auf dem Handy speichern.

Allerdings: Niemand darf die Aufnahme anderen zeigen oder weiterschicken. Das wäre nämlich dann die Weiterverbreitung von Kinderpornografie und damit strafbar.

Also überlege gut, ob und wem du Nacktfotos von dir schickst.

Heirat und Eingetragene Partnerschaft

Ab dem 18. Geburtstag darfst du standesamtlich heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Diese Regelung gilt für hetero- und homosexuelle Paare.

Willst du das vor dem 18. Geburtstag tun, muss dich ein Gericht für ehemündig erklären. Das geht, wenn du

  • mindestens 16 Jahre alt bist,
  • deine Erziehungsberechtigten zustimmen und
  • dein*e Partner*in volljährig d.h. mindestens 18 Jahre alt ist.

Zwei Minderjährige dürfen nicht heiraten.

Eine Heirat gegen deinen Willen (Zwangsheirat) ist verboten. Bist du davon betroffen, wende dich an eine Beratungsstelle für Unterstützung. Auch die Polizei kann helfen.

Beratungsstellen

Orient Express

Beratungs- und Frauenservicestelle

Leistungen

- Beratung (persönlich und online) zu folgenden Themen:

  • Familiären & Partnerschaftlichen Problemen
  • Gewalt & Missbrauch
  • Zwangsheirat
  • Verwandtschaftsgewalt
  • Weibliche Genitalverstümmelung (Sensibilisierungs-, und Aufklärungsarbeit)

- Workshops und Basisbildungskurse

- Schutzeinrichtung mit Notwohnungen für von Zwangsheirat betroffene Frauen und Mädchen (anonyme Unterkunft mit geheimer Adresse) 

Zielgruppe

Mädchen und Frauen

in der Notwohnung: Mädchen und Frauen zwischen 15 - 24 Jahren aus ganz Österreich

Kontaktdaten +43 1 728 97 25 <p>Mo - Do: 09:00 - 17:00 Uhr&nbsp;</p> E-Mail office@orientexpress-wien.com Webseite https://www.orientexpress-wien.com/blog-news
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