
Während einer Polizeikontrolle hast du das Recht...
- zu fragen worum es geht und was der Grund für die Polizeikontrolle ist.
- respektvoll behandelt zu werden.
die Dienstnummer zu verlangen.
Ausweis:
- Österreichische Staatsbürger*innen müssen keinen Ausweis bei sich haben, alle anderen schon.
- Am Flughafen, am Bahnhof oder in der Nähe der Landesgrenze müssen sich alle Personen ausweisen können.
Wenn du keinen Ausweis mit hast, kann jemand "bezeugen" wer du bist. Diese Person muss über 18 sein und selbst einen Ausweis dabei haben. Du selbst nennst deinen Namen, das Geburtsdatum und deine Meldeadresse
Bei einer Polizeikontrolle darf die Polizei..
- dich kontrollieren, wenn es den Verdacht gibt, dass du etwas Strafbares getan hast.
- dich auf eine Polizeiinspektion mitnehmen wenn du dich nicht ausweisen kannst oder dich nach Hause begleiten, wo du deinen Ausweis herzeigen kannst.
- deine Tasche oder deinen Rucksack durchsuchen, wenn der Verdacht besteht, dass du etwas Strafbares getan hast oder z.B. Waffen bei dir hast.
- eine Körperuntersuchung durchführen. Diese muss eine Person des gleichen Geschlechts machen. Das heißt: eine Polizistin tastet ein Mädchen ab, ein Polizist einen Burschen. Trans*-Personen sollen ihren Wunsch äußern, von wem sie durchsucht werden wollen.
- dich von einem bestimmten Ort wegweisen, wenn berechtigte Beschwerden vorliegen und du dein Verhalten (z.B. laut Musik hören) nach einer Abmahnung nicht änderst.
Was ist ein Platzverbot?
Ein Platzverbot bedeutet, dass du dich an einem bestimmten Ort nicht aufhalten darfst. Du darfst nur durchgehen, aber nicht stehenbleiben, rumsitzen oder dich mit Freund*innen dort treffen.
Die Polizei kann mittels Verordnung für einen zeitlich exakt festgelegten Rahmen ein Platzverbot für bestimmte Orte erlassen. Zum Beispiel: Am gesamten Karlsplatz oder am Heldenplatz mit den Umgebungsstraßen.
Das Gebiet sowie die zeitliche Gültigkeit müssen klar beschrieben sein.
Wenn in der Verordnung kein zeitliches Ende angegeben wird, tritt das Platzverbot nach drei Monaten außer Kraft. Außerdem kann die Behörde es jederzeit früher für beendet erklären.
Was passiert, wenn du gegen das Platzverbot verstößt:
Du kannst vom Ort - notfalls auch mit polizeilicher Gewalt - verwiesen werden. Wenn du dich dem Platzverbot widersetzt, kann eine Verwaltungsstrafe gegen dich verhängt werden.
Wenn du festgenommen wirst
Im Falle einer Festnahme hast du unterschiedliche Rechte, je nachdem, wie alt du bist.
Bist du unter 18 Jahre alt:
- Deine Erziehungsberechtigten müssen sofort verständigt werden.
- Bei einem Verhör direkt nach der Festnahme oder bei der Vorführung zur sofortigen Vernehmung (= wenn dich die Polizei festnimmt, um dich sofort zu befragen) muss zwingend von der Polizei ein*e Rechtsanwält*in zur Verfügung gestellt werden (ACHTUNG: Diese Bestimmung gilt für alle bis zum 21. Geburtstag!). Ansonsten darf das Verhör nicht stattfinden.
- Eine volljährige Vertrauensperson darf dich die ganze Zeit über begleiten.
- Hast du weder eine anwaltliche Vertretung noch eine Vertrauensperson an deiner Seite, muss deine Vernehmung per Video aufgenommen werden. Das gilt nur in Ausnahmefällen.
Gilt für alle:
- Du hast das Recht auf zwei erfolgreiche Telefonanrufe. Verständige deine Familie oder andere wichtige Personen aus deinem Umfeld bzw. eine Strafverteidigung. Wenn du keine kennst, frag die Beamt*innen nach der Nummer der Rechtsanwaltskammer.
- Du musst wissen, um was es geht. Was wird dir vorgeworfen? Warum bist du hier? Wie lange dauert deine Festnahme voraussichtlich?
- Dir müssen deine Rechte erklärt werden. Also z.B. dass du als Beschuldigter nicht aussagen musst, dass diese Aussageverweigerung nicht gegen dich verwendet werden darf, dass dich niemand einschüchtern darf usw.
- Es werden von dir Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen. Manchmal auch eine DNA-Probe. Wenn du dich weigerst, kann es sein, dass diese Maßnahmen mit Gewalt durchgesetzt werden.
- Bist du verletzt oder hast Schmerzen: Medizinische Versorgung darf dir nicht verweigert werden.
- Hast du Durst oder Hunger: Frag nach Wasser oder Essen.
Die Polizeikontrolle dokumentieren
Notiere dir in kurzen Stichworten deine Eindrücke.
Denn nach einer Polizeikontrolle ist es immer gut, wenn du schriftlich für dich selbst festhältst, was genau passiert ist.
→ Oft dauert es einige Zeit, bis du wieder von der Polizei hörst. Dann kann es aber sein, dass du dich nicht mehr so genau erinnern kannst, was eigentlich los war. Deine Notizen helfen dir um auf der sicheren Seite zu sein, was deine Erinnerung betrifft.
Dokumentiere auch diskriminierende Erfahrungen:
- Du hast eine Ausweiskontrolle als rassistisch erlebt, weil es nur deine Freundinnen mit Kopftuch oder dich mit dunkler Hautfarbe getroffen hat und alle weißen Freund*innen durchgewunken wurden
- Beleidigungen, nicht ernst genommen werden, bis hin zu Übergriffen
Halte das fest, denn..
- deine Sicht der Dinge zählt. Eine Dokumentation ist ein wichtiger erster Schritt.
- du kannst damit vielleicht leichter einen Umgang mit der erfahrenen Ohnmacht finden.
- du kannst deine Notizen in eine Beratungsstelle mitnehmen oder deine Erfahrung melden!
Beratungsstellen
Anwaltliche Erstberatung in der Jugendinfo
Kostenlose Rechtsberatung in der Jugendinfo
Leistungen
- Kostenlose Rechtsberatung von einer*einem Anwält*in für Jugendliche, junge Erwachsene und Bezugspersonen
- Jeden 1. Dienstag und jeden 3. Donnerstag im Monat
- Uhrzeit: 15:30-18:30 (Di) bzw. 16:00 bis 18.30 Uhr (Do)
- Vor Ort in der Jugendinfo - Babenbergerstr. 1, Ecke Burgring
Zielgruppe
- Jugendliche bis 25
- Jugendarbeiter*innen
- Lehrer*innen
- und andere Bezugspersonen
Zara
Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
Leistungen
- Beratung
- Rechtsauskunft
- Begleitung zu Gericht und Behörden
- Unterstützung bei Anzeigen
- Entfernung von Postings oder Beschmierungen
- Rechtshilfefond gegen Hass im Netz
- Workshops
zu Hass im Netz und rassistischer Diskriminierung
Zielgruppe
alle Altersgruppen
Antirepressionsbüro
Melde Polizeigewalt anonym und sicher
Leistungen
- Dokumentation von Polizeigewalt
- Meldung der eigenen Erfahrung mit Polizeigewalt als Opfer oder Zeug*in
- Workshops
Zielgruppe
alle Personen in Österreich
E-Mail Kontakt auf der Homepage



