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Ein Top liegt auf einem Bett

Zustimmung zu sexuellen Handlungen: So geht's!

Sich sexuell einig sein, einen sexuellen Konsens haben oder auch: Zustimmung zum Sex.
Wie geht das? Was bringt es und was heißt überhaupt "einvernehmlicher Sex"? Wie sieht es aus, wenn es nicht einvernehmlich ist?
Hier gibt's eine Handlungsmöglichkeiten, um Übergriffe vorzubeugen.

Was heisst "einvernehmlich"?

Das Gesetz erlaubt ab dem 14. Geburtstag einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr.

"Einvernehmlich" bedeutet, dass es beide Beteiligten wollen und dass kein Druck oder Zwang ausgeübt wird. Das heißt auch, dass du mit Autoritätspersonen wie Lehrer*innen oder Trainer*innen keine Beziehung und keinen sexuellen Kontakt haben darfst, denn diese Personengruppen haben eine bestimmte Macht über dich. Deshalb verbietet das Gesetz diese Art von Beziehung. 

Viele Jugendliche fragen uns:

Wie finde ich heraus, ob mein Gegenüber es wirklich will?
Und wie erkenne ich, ob es eine Zustimmung zu sexuellen Handlungen gibt?

Ganz einfach: Frag nach!

Es erfordert nur ein bisschen Mut und es zahlt sich immer aus - denn dann weißt du, was dein Gegenüber will, wie weit ihr gehen wollt und was eure Wünsche sind. Sexuelle Lust ist nicht jeden Tag gleich. Das bedeutet: was dir heute gefällt, kann morgen anders sein. Das kann vielleicht auch einfach nur deshalb sein, weil du schlecht drauf bist, dich nicht gut fühlst oder nur kuscheln magst.

Fragen könnten zum Beispiel sein:

  • Darf ich dich küssen?
  • Ich wünsche mir, dass du mich hier berührst. Magst du das machen?
  • Ich möchte gern mit dir schlafen - hast du auch Lust?
  • Magst du … gerne ausprobieren?
  • Wie wollen wir verhüten?

Das klingt vielleicht ein bisschen komisch und manche stört das Reden vor dem oder beim Sex, aber andere finden es sexy und aufregend.

Warum braucht es Zustimmung?

Grenzverletzungen, Übergriffe oder sexualisierte Gewalt sind leider für viele Menschen real und auch im Porno sieht man oft Situationen, wo eine Frau “NEIN” sagt, aber der Mann sich über ihren Willen hinweg setzt. Er ignoriert ihr “NEIN”, beginnt mit sexuellen Handlungen und schließlich findet es die Frau eh auch voll super.

Das entspricht aber nicht der Wirklichkeit! Ein NEIN heißt immer NEIN. 

Ein Beispiel:
Du knutschst mit einem Freund, ihr landet im Bett, zieht euch aus und plötzlich führt er seinen Penis in dich ein. Du schreist “NEIN”, er bricht den Geschlechtsverkehr ab, die Situation ist allen Beteiligten unangenehm und deine Grenze wurde überschritten.

Es könnte aber auch so laufen:
Du knutschst mit einem Freund, ihr landet im Bett, sprecht darüber, dass ihr euch jetzt ausziehen wollt, er fragt, ob ihr miteinander schlafen wollt, du sagst “Nein, keine Lust und lieber noch mehr kuscheln”. Er kennt sich aus, du kennst dich aus und eure Grenzen werden nicht verletzt.

Ein Schild auf dem "No means No" steht
©canva

Wer keine Zustimmung geben kann!

  • Schlafende Menschen können nicht zustimmen.
  • Personen, die von Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen stark beeinträchtigt ist, kann nicht zustimmen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn sie schon stark benommen ist oder immer wieder ohnmächtig wird.
  • Eine Person, die unter Druck gesetzt wird oder Angst hat, kann ebenfalls nicht zustimmen, also wenn du z.B. immer wieder ungeduldig nachfragst, ob ihr nicht jetzt endlich Sex haben könnt, baut das Druck auf.
  • Jemand, die*der eine geistige Beeinträchtigung hat, kann eventuell auch nicht zustimmen. Ein besonders einfühlsames Gespräch über die gewünschte Sexualität ist erforderlich.
  • Wichtig ist auch: Schweigen bedeutet nicht Zustimmung.

Bedenke: Die Zustimmung zu einer sexuellen Handlung kann jederzeit auch zurückgezogen werden, also auch während ihr im Bett seid, kann die andere Person immer sagen, dass sie doch nicht will. 

Wenn du dir unsicher bist: Frag nach, denn lieber einmal zuviel als zu wenig.

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