
Ladung als beschuldigte Person
Wenn du eine Ladung als "beschuldigte Person" bekommen hast, bedeutet das, dass die Polizei dich verdächtigt eine Straftat begangen zu haben und aktuell gegen dich ermittelt. Dabei kann es z.B. um Diebstahl, Sachbeschädigung, Raub oder Körperverletzung gehen.
Du hast als beschuldigte Person das Recht auf Akteneinsicht. Die Polizei sammelt alle Aussagen, Beweise und Schriftstücke in einem sogenannten "Akt". Diesen darfst du dir anschauen und auch eine Kopie davon haben. Nimm also Akteneinsicht bei der Polizei. Das ist dein Recht als beschuldigte Person. Das funktioniert so:
- Ruf an und frag nach, wann du dafür auf die Polizei-Inspektion kommen kannst.
- Vor Ort: Fotografiere mit dem Handy den gesamten Akt ab. Achte darauf, dass alles dabei ist. Auch scheinbar unwichtige Zettel oder handschriftliche Notizen.
- Alternativ ist auch eine Kopie möglich. Diese kostet aber einiges. Billiger ist die Foto-Variante.
- Gibt es Videomaterial im Akt, hast du das Recht, dass auch dieses dir digital, wie beispielsweise auf einem USB-Stick, ausgehändigt wird.
Bist du die beschuldigte Person, kannst du beim Polizeiverhör:
- die Aussage verweigern.
- lügen oder
- die Wahrheit sagen
Wenn du Beweismittel hast, die deine Aussage verstärken, kannst du sie vorlegen. Das können z.B. sein: Fotos und Videos, Chat-Protokolle... aber auch andere Personen, die deine Sicht der Dinge bezeugen können (= Zeug*innen). Lass dich DAVOR rechtlich beraten.
Wenn du eine anwaltliche Vertretung brauchst und diese nicht zahlen kannst, Beantrage Verfahrenshilfe.
Unser Tipp:
Wenn du nicht (genau) weißt, um was es geht: Mach keine Aussage. Das ist ein Grundrecht, denn niemand muss sich selbst belasten. Lass dich rechtlich beraten und komm in unsere anwaltliche Erstberatung.
Ladung als Zeug*in und Opfer einer Straftat
Du wurdest Zeug*in einer Straftat?
Die Polizei lädt dich zu einer polizeilichen Aussage. Hier musst du erscheinen und eine Aussage darüber machen, was du gesehen, gehört oder sonst wie wahrgenommen hast.
Du musst die Wahrheit sagen und darfst die Aussage nicht verweigern, außer:
- du bist mit der beschuldigten Person verwandt (= "Angehörige").
- du hast eine Beziehung mit der beschuldigten Person.
- du würdest dich durch deine Aussage selber belasten.
Beachte, dass eine Falschaussage als Zeug*in strafbar ist.
Du wurdest Opfer einer Straftat?
Du hast das Recht auf eine sensible Befragung und respektvolle Behandlung. Nimm eine Vertrauensperson mit. Diese darf die ganze Zeit über anwesend sein.
Opfer werden wie Zeug*innen behandelt, haben aber im Verfahren mehr Rechte. Z.B. dürfen sie Akteneinsicht nehmen und bekommen zusätzlichen Schutz bei der Wahrung ihrer Rechte (z.B. ihre Adresse oder andere persönliche Daten müssen aus dem Akt entfernt werden).
Außerdem gibt es die Möglichkeit der juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung. Das bedeutet, du bekommst als Opfer einer Straftat Unterstützung in Form von rechtlichem Beistand oder auch Zugang zu kostenloser Therapie.
Ladung als "Auskunftsperson"
Egal, ob beschuldigte Person oder Zeug*in bzw. Opfer, du hast das Recht auf eine Person, die dolmetscht. Das kannst du beantragen oder es macht die Polizei "von Amts wegen" (d.h. automatisch).
Ist keine Person zum Dolmetschen anwesend, bestehe darauf, dass du deine Aussage erst dann machst, wenn das der Fall ist.

Du hast keine Zeit & musst den Termin verschieben?
Ruf einfach an und vereinbare einen neuen Termin.
Du brauchst für die Verschiebung einen Grund wie z.B. du bist krank, hast eine Schularbeit, möchtest dich vorher rechtlich beraten lassen oder deine Eltern können dich nicht begleiten.
Wichtig!
Wenn du zum Termin nicht kommst und dich nicht bei der Polizei meldest, führt das in der Regel zu weiterem Stress. Eventuell wirst du dann nämlich "polizeilich vorgeführt". Das bedeutet: Polizeibeamt*innen holen dich von zu Hause, von der Schule oder vom Arbeitsplatz ab, nehmen dich mit und bringen dich direkt zu deinem Termin. Hier hast du keine andere Möglichkeit mehr: Du musst mitgehen. Diesen Vorgang nennt man auch "Zwangsvorführung". Wenn deine Vernehmung abgeschlossen ist, kannst du gehen.
Wer darf dich zur Polizei begleiten?
Egal ob beschuldigte Person oder Zeug*in:
Du bist unter 14?
Du bist nicht deliktsfähig, das heißt deine Erziehungsberechtigten sind deine gesetzlichen Vertretung und diese muss zwingend bei jedem Gespräch mit der Polizei anwesend sein. Alle Rechte wie z.B. die Akteneinsicht nehmen deine Eltern für dich wahr.
Du bist unter 18?
Geh niemals allein zu einem Termin. Du hast das Recht auf eine Vertrauensperson, die die ganze Zeit über dabei ist. Das können deine Eltern sein, volljährige Geschwister, eine Jugendarbeiter*in...
Wichtig:
Bist du unter 18 & wirst du einer Straftat beschuldigt, die mehr als drei Jahren Strafdrohung hat, dann musst du zwingend und von Amts wegen bei jedem Kontakt mit der Polizei anwaltlich vertreten sein.
Du bist zwischen 18 & 21 Jahre alt?
Lass dich von einer Vertrauensperson zum Termin begleiten.
Wenn du unter 21 Jahre alt bist, muss dir zwingend und von Amts wegen
- bei einem Verhör direkt nach der Festnahme oder
- bei der Vorführung zur sofortigen Vernehmung (= wenn dich die Polizei festnimmt, um dich sofort zu befragen.
von der Polizei ein*e Rechtsanwält*in zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten darf das Verhör oder die Vernehmung nicht stattfinden. Gibt es diesbezüglich Probleme? Bitte melde dich bei uns.
Du bist über 21?
Auch hier kannst du versuchen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Du hast allerdings keinen Rechtsanspruch darauf.
Verwirrt? Zu kompliziert? Wir beraten dich kostenlos.
Beratungsstellen
Anwaltliche Erstberatung in der Jugendinfo
Kostenlose Rechtsberatung in der Jugendinfo
Leistungen
- Kostenlose Rechtsberatung von einer*einem Anwält*in für Jugendliche, junge Erwachsene und Bezugspersonen
- Jeden 1. Dienstag und jeden 3. Donnerstag im Monat
- Uhrzeit: 15:30-18:30 (Di) bzw. 16:00 bis 18.30 Uhr (Do)
- Vor Ort in der Jugendinfo - Babenbergerstr. 1, Ecke Burgring
Zielgruppe
- Jugendliche bis 25
- Jugendarbeiter*innen
- Lehrer*innen
- und andere Bezugspersonen
Kinder- und Jugendanwaltschaft
Einrichtung der Stadt Wien, die sich parteilich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzt
Leistungen
- Beratung
- Information
- Interessensvertretung
- Rechtliche Unterstützung
Zielgruppe
Alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene können sich an die KIJA wenden, wenn es sich um die Interessen oder Probleme von Kindern und Jugendlichen handelt
Rechtsanwaltskammer
Erste anwaltliche Auskunft
Leistungen
- kostenlose erste Auskunft durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin
- immer Montag bis Mittwoch im Zeitraum zwischen 17:00 und 19:30 Uhr
Zielgruppe
für alle
Die Anmeldung muss am Tag durchgeführt werden, an dem die Beratung in Anspruch genommen wird und ist nur telefonisch möglich. E-Mail beratung@rakwien.at Webseite https://www.rakwien.at/?seite=klienten&bereich=auskunft
Mädchenberatung
Beratung und Begleitung für Mädchen und Frauen bei sexuellem Missbrauch
Leistungen
- Unterstützung in der Krise
- Beratung & Begleitung
- Anzeigenberatung & Prozessbegleitung
- Informationen über rechtliche Möglichkeiten
- Supervision
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Zielgruppe
- Mädchen*
- Jugendliche
- Frauen, nicht-binäre, inter, trans und agender Personen
- Bezugspersonen
- professionelle Helfer*innen
Alle Angebote sind kostenlos
Möwe
Kinderschutzzentrum
Leistungen
- Unterstützung und professionelle Hilfe bei körperlichen, seelischen und sexuellen Gewalterfahrungen für Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen.
- Prozessbegleitung
- Psychotherapie
- Krisenintervention
Zielgruppe
für Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen
Die Betreuung und Begleitung erfolgt kostenlos und auf Wunsch auch anonym.
Fachstelle für Prozessbegleitung
Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche
Leistungen
- Information und Beratung über die Abläufe bei Polizei und Gericht
- Begleitung zu Einvernahmen
- Unterstützung und Stärkung während der Dauer des Verfahrens
- rechtliche Vertretung und Beratung des Opfers bei Gericht durch eine Rechtsanwältin*einen Rechtsanwalt sowie
- Vermittlung weiterer Hilfen
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche die von körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt betroffen sind und eine Anzeige erstatten möchten
Prozessbegleitung beginnt bereits vor der Anzeige, um diese gut vorbereiten zu können. Ein Beginn ist aber auch später möglich.


