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Eine Hand hält eine leuchtende Glühbirne vor einem grünen Hintergrund

Rechtsinfos: Arbeit und Bildung

Welche Gesetze gelten für unter 18-Jährige in der Schule und in der Arbeit? Ab wann darf man arbeiten? Wie lange muss man in die Schule gehen? Hier findest du Rechtsinfos zum Thema!

Rechtsinfos über Schul- und Ausbildungspflicht

In Österreich dauert die Schulpflicht insgesamt 9 Jahre, die Schulpflicht endet somit nach dem 9. Schuljahr. 

Übrigens: Jugendliche, die mindestens ein Semester in Österreich leben, müssen die Schule besuchen. 

Nach der Pflichtschule müssen Jugendliche eine Ausbildung machen. Dies nennt man “Ausbildungspflicht”, welche bis zum 18. Geburtstag und für alle Jugendlichen gilt. 

Zum Beispiel:

  • eine weiterführende Schule
  • eine Lehre
  • einen Lehrgang
  • oder einen Kurs vom AMS

Eine Hilfsarbeit gilt nicht als Ausbildung und ist nur erlaubt, wenn sie im Perspektiven- oder Betreuungsplan vereinbart wird. Dieser Plan beschreibt die Schritte, wie du die Ausbildungspflicht erfüllen kannst.

Wird beispielsweise eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule bereits vor dem 18. Lebensjahr abgeschlossen, dann gilt die Ausbildungspflicht als erfüllt.

Rechtsinfos in der Schule

Kleidungsregelungen, Handy im Unterricht, Strafen, Tests, Schularbeiten, Mitarbeit oder Unterrichtszeiten sind Dinge, die in österreichischen Gesetzen und Verordnungen geregelt werden.

Falls du dir eine der folgenden Fragen stellst,

  • Was passiert, wenn ich beim Schummeln erwischt werde?
  • Darf ich meine Lehrer*innen filmen?
  • Darf mir mein Handy als Strafe abgenommen werden?
  • Darf meine ganze Klasse zum Drogentest geschickt werden?

dann findest du auf dem Jugendportal des Bundesnetzwerks der österreichischen Jugendinfos die wichtigsten Antworten über dein Recht in der Schule und alles was dazu gehört.

Ein Schulklassenraum mit einer grünen Tafel
©canva

Rechtsinfos zu den Arbeitszeiten

Zum Schutz von unter 18-Jährigen gibt es gesetzliche Vorschriften, wie beispielsweise: 

  • Jugendliche dürfen täglich 8 und wöchentlich 40 Stunden arbeiten und die tägliche Arbeitszeit kann nur dann überschritten werden, wenn Stunden eingearbeitet werden. Auch in diesem Fall darfst du allerdings maximal 9 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Jugendliche dürfen grundsätzlich zwischen 6:00 und 20:00 arbeiten, mit einer Ausnahme und zwar das Gastgewerbe. Denn dort können Jugendliche ab dem 16. Geburtstag bis 23:00 arbeiten.
  • An Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche nicht arbeiten, doch auch da gelten etwas andere Regelungen für das Gastgewerbe. 

Rechtsinfos zu Berufsschnuppertage und Lehre

Beim Schnuppern verbringst du einige Tage in einem Betrieb und lernst den Beruf kennen. Das bedeutet auch, dass ein Schnuppertag kein Arbeitsverhältnis ist.

Es gilt - Schnuppern dürfen:

  • Schüler*innen ab der 8. Schulstufe während des Schuljahres und in den Ferien
  • Jugendliche nach der Schulpflicht

Eine Lehre ist eine Ausbildung, das bedeutet du arbeitest in einem Unternehmen oder einer Lehrwerkstätte und besuchst gleichzeitig auch die Berufsschule. 

Um eine Lehre beginnen zu können, musst du mindestens 14 Jahre alt sein und die Schulpflicht erfüllt haben. Der Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und von dir und einem*einer deiner Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. 

Rechtsinfos zu Ferien-, Nebenjob und Pflichtpraktikum

Für einen Ferien- oder Nebenjob musst du mindestens 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht bereits erfüllt haben. Der Dienstvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden und die Zustimmung eines*einer Erziehungsberechtigten ist dabei nicht notwendig.

Vor dem 15. Geburtstag darfst du nicht arbeiten, jedoch kannst du im Unternehmen deiner Eltern oder Verwandten aushelfen und kleinere Arbeiten übernehmen.

Schüler*innen einer berufsbildenden Schule müssen ein Pflichtpraktikum machen. Dieses Praktikum gehört zur Ausbildung und findet außerhalb der Unterrichtszeit statt.

Dabei wird zwischen der Firma und dem*der Praktikant*in ein Praktikumsvertrag abgeschlossen.

Arbeitserlaubnis für nicht-österreichische Staatsbürger*innen

Für Jugendliche mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft gilt das Ausländerbeschäftigungs-Gesetz.

Ob du arbeiten darfst, hängt dabei von folgenden, verschiedenen Dingen ab:

  • der Staatsbürgerschaft
  • der Art der Beschäftigung (z.B. Lehre, Pflichtpraktikum)
  • und der Art der Aufenthaltsgenehmigung

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du arbeiten darfst: Frag am AMS nach.

Beratungsstellen

Sprungbrett

Sprungbrett unterstütz Mädchen* und junge Frauen* auf ihrem Weg in eine selbst bestimmte Zukunft

Leistungen

Beratungen und Workshops zu 

  • Berufsorientierung
  • Berufsfindung
  • Lehrstellensuche
  • Schulwahl
  • Ausbildung
  • Probleme im Elternhaus 

Zielgruppe

  • Mädchen, junge Frauen und TIN*-Personen von 15 Jahren bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte
  • Lehrer:innen, Ausbildner:innen, Ausbildungsunternehmen, Multiplikator:innen
Kontaktdaten +43 1 789 45 45 <p>Mo - Do 09.00-17.00<br>und nach Vereinbarung</p> E-Mail sprungbrett@sprungbrett.or.at Webseite https://sprungbrett.or.at/

AK Bildungsberatung

Bildungsberatung für Jugendliche

Leistungen

  • Telefonische Bildungsberatung für Jugendliche und Lehrlinge
  • Berufsorientierungstool “Jopsy”: www.jopsy.at
  • kostenlos 

Zielgruppe

Jugendliche und Lehrlinge

Kontaktdaten +43 1 501 65 1201 Mo - Fr, 8:00 - 15:45 Webseite https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsundberufswahl/Lehre.html

Du kannst auch per WhatsApp schreiben: +43 1 501651380

BIWI-Berufsinformationszentrum der Wiener Wirtschaft

Unterstützung und Orientierung bei Berufs- und Bildungsentscheidungen

Leistungen

  • Berufsberatung
  • Eignungstests

Zielgruppe

für Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren

Kontaktdaten +43 1 514 50 6528 <p>Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr<br>Fr: 8:00 - 14:00 Uhr</p> E-Mail mailbox@biwi.at Webseite https://site.wko.at/biwi/home.html
WIENXTRA-Jugendinfo Die Infostelle für junge Leute – mitten in der Stadt! Babenbergerstraße 1 / Ecke Burgring, 1010 Wien Mo bis Fr 14:30-18:30 +43 1 909400084100 Chat-Beratung auf Signal: 0699/156 84100 jugendinfowien@wienxtra.at

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