
Rechtsinfos über Schul- und Ausbildungspflicht
In Österreich dauert die Schulpflicht insgesamt 9 Jahre, die Schulpflicht endet somit nach dem 9. Schuljahr.
Übrigens: Jugendliche, die mindestens ein Semester in Österreich leben, müssen die Schule besuchen.
Nach der Pflichtschule müssen Jugendliche eine Ausbildung machen. Dies nennt man “Ausbildungspflicht”, welche bis zum 18. Geburtstag und für alle Jugendlichen gilt.
Zum Beispiel:
- eine weiterführende Schule
- eine Lehre
- einen Lehrgang
- oder einen Kurs vom AMS
Eine Hilfsarbeit gilt nicht als Ausbildung und ist nur erlaubt, wenn sie im Perspektiven- oder Betreuungsplan vereinbart wird. Dieser Plan beschreibt die Schritte, wie du die Ausbildungspflicht erfüllen kannst.
Wird beispielsweise eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule bereits vor dem 18. Lebensjahr abgeschlossen, dann gilt die Ausbildungspflicht als erfüllt.
Rechtsinfos in der Schule
Kleidungsregelungen, Handy im Unterricht, Strafen, Tests, Schularbeiten, Mitarbeit oder Unterrichtszeiten sind Dinge, die in österreichischen Gesetzen und Verordnungen geregelt werden.
Falls du dir eine der folgenden Fragen stellst,
- Was passiert, wenn ich beim Schummeln erwischt werde?
- Darf ich meine Lehrer*innen filmen?
- Darf mir mein Handy als Strafe abgenommen werden?
- Darf meine ganze Klasse zum Drogentest geschickt werden?
dann findest du auf dem Jugendportal des Bundesnetzwerks der österreichischen Jugendinfos die wichtigsten Antworten über dein Recht in der Schule und alles was dazu gehört.

Rechtsinfos zu den Arbeitszeiten
Zum Schutz von unter 18-Jährigen gibt es gesetzliche Vorschriften, wie beispielsweise:
- Jugendliche dürfen täglich 8 und wöchentlich 40 Stunden arbeiten und die tägliche Arbeitszeit kann nur dann überschritten werden, wenn Stunden eingearbeitet werden. Auch in diesem Fall darfst du allerdings maximal 9 Stunden pro Tag arbeiten.
- Jugendliche dürfen grundsätzlich zwischen 6:00 und 20:00 arbeiten, mit einer Ausnahme und zwar das Gastgewerbe. Denn dort können Jugendliche ab dem 16. Geburtstag bis 23:00 arbeiten.
- An Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche nicht arbeiten, doch auch da gelten etwas andere Regelungen für das Gastgewerbe.
Rechtsinfos zu Berufsschnuppertage und Lehre
Beim Schnuppern verbringst du einige Tage in einem Betrieb und lernst den Beruf kennen. Das bedeutet auch, dass ein Schnuppertag kein Arbeitsverhältnis ist.
Es gilt - Schnuppern dürfen:
- Schüler*innen ab der 8. Schulstufe während des Schuljahres und in den Ferien
- Jugendliche nach der Schulpflicht
Eine Lehre ist eine Ausbildung, das bedeutet du arbeitest in einem Unternehmen oder einer Lehrwerkstätte und besuchst gleichzeitig auch die Berufsschule.
Um eine Lehre beginnen zu können, musst du mindestens 14 Jahre alt sein und die Schulpflicht erfüllt haben. Der Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und von dir und einem*einer deiner Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Rechtsinfos zu Ferien-, Nebenjob und Pflichtpraktikum
Für einen Ferien- oder Nebenjob musst du mindestens 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht bereits erfüllt haben. Der Dienstvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden und die Zustimmung eines*einer Erziehungsberechtigten ist dabei nicht notwendig.
Vor dem 15. Geburtstag darfst du nicht arbeiten, jedoch kannst du im Unternehmen deiner Eltern oder Verwandten aushelfen und kleinere Arbeiten übernehmen.
Schüler*innen einer berufsbildenden Schule müssen ein Pflichtpraktikum machen. Dieses Praktikum gehört zur Ausbildung und findet außerhalb der Unterrichtszeit statt.
Dabei wird zwischen der Firma und dem*der Praktikant*in ein Praktikumsvertrag abgeschlossen.
Arbeitserlaubnis für nicht-österreichische Staatsbürger*innen
Für Jugendliche mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft gilt das Ausländerbeschäftigungs-Gesetz.
Ob du arbeiten darfst, hängt dabei von folgenden, verschiedenen Dingen ab:
- der Staatsbürgerschaft
- der Art der Beschäftigung (z.B. Lehre, Pflichtpraktikum)
- und der Art der Aufenthaltsgenehmigung
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du arbeiten darfst: Frag am AMS nach.
Beratungsstellen
Sprungbrett
Sprungbrett unterstütz Mädchen* und junge Frauen* auf ihrem Weg in eine selbst bestimmte Zukunft
Leistungen
Beratungen und Workshops zu
- Berufsorientierung
- Berufsfindung
- Lehrstellensuche
- Schulwahl
- Ausbildung
- Probleme im Elternhaus
Zielgruppe
- Mädchen, junge Frauen und TIN*-Personen von 15 Jahren bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte
- Lehrer:innen, Ausbildner:innen, Ausbildungsunternehmen, Multiplikator:innen
AK Bildungsberatung
Bildungsberatung für Jugendliche
Leistungen
- Telefonische Bildungsberatung für Jugendliche und Lehrlinge
- Berufsorientierungstool “Jopsy”: www.jopsy.at
- kostenlos
Zielgruppe
Jugendliche und Lehrlinge
Du kannst auch per WhatsApp schreiben: +43 1 501651380
BIWI-Berufsinformationszentrum der Wiener Wirtschaft
Unterstützung und Orientierung bei Berufs- und Bildungsentscheidungen
Leistungen
- Berufsberatung
- Eignungstests
Zielgruppe
für Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren





