WIENXTRA Kinderinfo
Auf einem Tisch steht ein Wecker

Kind allein zuhause

Ab wann darf man sein Kind alleine zuhause lassen? Gibt es ein spezielles Gesetz dafür? Wie sieht es mit der Aufsichtspflicht aus? Macht man sich strafbar, wenn ein (jugendliches) Kind alleine daheim bleibt?
Diese Informationen richten sich in erster Linie an Erziehungsberechtigte.

Kind allein zuhause - Die Aufsichtspflicht

Als Erziehungsberechtigte haben Sie die Aufsichtspflicht für Ihr Kind. Diese gilt grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag und erlischt danach.

Je älter ein Kind ist, desto weniger eng gilt die Aufsichtspflicht. Diese orientiert sich an der Entwicklung Ihres Kindes. 

Aufsichtspflicht bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten darauf zu achten haben, dass dem Kind nichts passiert. Kurz: Dass es zu keinem Schaden kommt - weder körperlich noch seelisch.

Die Aufsichtspflicht wird im Alltag regelmäßig auch an andere Personen übertragen. Meistens gilt sie für eine konkrete Zeitspanne. Zum Beispiel:

  • Im Kindergarten oder in der Schule an die dort tätigen Pädagog*innen.
  • An andere Familienmitglieder, Babysitter*in oder Nachbar*innen, die für eine bestimmte Zeit auf das Kind aufpassen.
  • An Mitarbeiter*innen von Nachmittagsbetreuungseinrichtungen, Trainer*innen oder Musikschullehrer*innen im Rahmen von Freizeit-Aktivitäten.

Zur Aufsichtspflicht gehört, dass

  • Kinder und Jugendliche gut informiert und aufgeklärt über mögliche Gefahrenquellen sind.
  • dem Kind allgemeine Regeln und Vorschriften (Jugendschutzgesetz,…) bekannt sind.
  • konkrete Warnungen für ein bestimmtes Verhalten ausgesprochen werden (z. B. kein Skaten oder Fussball Spielen in der Wohnung, keine Partys).
  • die Einhaltung von Regeln kontrolliert und nachbesprochen wird.

Es gibt keine Pauschal-Lösung!

Wie lange ein Kind alleine zuhause bleiben darf, ist nicht so leicht zu beantworten.

Es kommt nämlich immer auf die individuelle Situation an:

  • Wie alt ist das Kind?
  • Wie ist der Entwicklungsstand?
  • Wie verhält sich das jeweilige Kind in bestimmten Situationen? Ist es wild, übermütig, probiert viel Neues aus und legt immer wieder riskantes Verhalten an den Tag? Oder ist es schüchtern, vorsichtig und hält sich an Abmachungen?

Je nachdem, wie Sie als erziehungsberechtigte Personen Ihr Kind einschätzen, gestaltet sich auch die Aufsichtspflicht.

Tipps, wenn Kinder allein bleiben

Unsere Tipps: 

  • Seien Sie ehrlich: Trauen Sie es Ihrem Kind zu für einige Zeit allein zu bleiben?
  • Besprechen Sie die konkrete Situation mit Ihrem Kind: Passt es für Ihr Kind? Traut es sich selbst zu, allein zu sein?
  • Besprechen Sie mögliche Gefahren in der Wohnung.
  • Vereinbaren Sie klare Regeln wie z. B. Alkohol- und Rauchverbot, keine Partys, keinen unbekannten Personen die Türe öffnen...  
  • Machen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind einen Plan für den Notfall.
  • Finden Sie eine Person in unmittelbarer Nähe, die für Ihr Kind eine Ansprechperson sein kann (z. B. Nachbar*innen).
  • Bleiben Sie (oder andere Vertrauenspersonen) für Ihr Kind telefonisch erreichbar.
  • Sie kennen als Eltern Ihr Kind am besten. Denken Sie gründlich nach, wiegen Sie ab. Und hören Sie auch auf Ihr Bauchgefühl.

Wenn etwas passiert

Wenn dem Kind, das alleine zuhause geblieben ist, etwas passiert, dann kommt es immer darauf an:

  • Was genau passiert ist (Körperverletzung, Sachschaden...).
  • Ob der Unfall auch in Anwesenheit einer adäquaten Aufsichtsperson passiert wäre.
  • Ob das Kind über alle Gefahrenquellen ausreichend und altersgerecht informiert war.
  • Ob eine bestimmte Situation nicht aufgetreten wäre, wenn die Eltern anders gehandelt hätten. Als Beispiel kann auf das Luftdruckgewehr hingewiesen werden, dass von den Eltern nicht versperrt aufbewahrt wurde. Wäre es versperrt gewesen, hätten die Kinder damit nicht auf das Haus der Nachbar*innen schießen können.

Im Regelfall macht das Krankenhaus eine Anzeige, wenn es zu einer Verletzung gekommen ist. Anschließend oder bereits von Beginn an ermittelt die Polizei und prüft eine allfällige Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. 

Auch die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MAG11 - Jugendamt) wird im Fall einer Anzeige informiert und nimmt Kontakt zu Ihnen auf. 

Über einem kleinen Spielzeughaus sind zwei Hände die ein Dach bilden
canva

Wenn Sie sich unsicher sind

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Gern können Sie uns kostenfrei persönlich oder telefonisch kontaktieren. 

Beratungsstellen

WIENXTRA-Jugendinfo

Beratung und Information für junge Leute

Leistungen

  • Information zu allen möglichen jugendrelevanten Themen von A - Z
  • Beratung persönlich, telefonisch oder online (Signal-Beratung: 0699/156 84100)
  • themenspezifische Beratung:
    • Rechtsberatung (Jeden 1. Dienstag im Monat von 15.30 bis 18.30 Uhr und jeden 3. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 18.30 Uhr)
    • Young & Queer Beratung (Jeden 2. Dienstag im Monat, 15:30-18:30)
    • Mobbing-Beratung (Immer am 3. Dienstag im Monat)

Zielgruppe

  • für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre
  • für alle, die mit Jugendlichen leben und/oder arbeiten
Kontaktdaten +43 1 909 4000 84100 Mo-Fr 14:30-18:30 E-Mail jugendinfowien@wienXtra.at Webseite https://www.wienxtra.at/jugendinfo/

Kostenlose Beratung ohne Termin zu den Öffnungszeiten

Kinder- und Jugendanwaltschaft

Einrichtung der Stadt Wien, die sich parteilich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzt

Leistungen

  • Beratung
  • Information
  • Interessensvertretung
  • Rechtliche Unterstützung 

Zielgruppe

Alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene können sich an die KIJA wenden, wenn es sich um die Interessen oder Probleme von Kindern und Jugendlichen handelt

Kontaktdaten 01 70 77 000 <p>Montag: 9 - 16 Uhr<br>Dienstag: 13 - 16 Uhr<br>Mittwoch: 9 - 16 Uhr<br>Donnerstag: 9 - 16 Uhr<br>Freitag: 9 - 13 Uhr</p> E-Mail post@jugendanwalt.wien.gv.at Webseite http://kija-wien.at/

Wiener Kinder- und Jugendservice-Stelle

Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern bei Schwierigkeiten in der Familie

Leistungen

  • Beratung bei Fragen, Sorgen, Konflikten und Krisen in Ihrer Familie
  • Vermittlung an die richtige Stelle
  • Auf Wunsch anonym
  • Einsicht in Dokumentationen der Kinder- und Jugendhilfe und Informationen über die Heimopferrente
  • Terminvereinbarung für spezielle Beratungen

Zielgruppe

  • Familien
  • Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in ihrer Familie benötigen oder nicht weiter wissen
  • Interne und externe Kooperationspartner*innen
Kontaktdaten 014000 8011 Montag-Freitag 08:00-15:30 E-Mail service@ma11.wien.gv.at Webseite https://www.wien.gv.at/menschen/kind-familie/servicestellen/servicestelle.html

Für Care Leaver, also junge Erwachsene, die in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, deren Vertragspartner*innen oder in Pflegefamilien gelebt haben, steht ein kostenloses Beratungsangebot zur Verfügung.

WIENXTRA-Jugendinfo Die Infostelle für junge Leute – mitten in der Stadt! Babenbergerstraße 1 / Ecke Burgring, 1010 Wien Mo bis Fr 14:30-18:30 +43 1 909400084100 Chat-Beratung auf Signal: 0699/156 84100 jugendinfowien@wienxtra.at

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