
Die Geschichte der Jugendmedienkommission
Die Jugendmedienkommission (JMK) ist eine Service- und Informationseinrichtung des Bundesministeriums für Bildung. Sie vergibt Altersfreigaben und entscheidet so, ab welchem Alter ein Film keine Gefährdung für Kinder darstellt. Aktuell prüft die Kommission rund 400 Filme pro Jahr.
Auf Wunsch der Kinowirtschaft wurde bereits im Jahr 1948 die Jugendfilmkommission (JFK) eingerichtet. Weil der Jugendschutz Sache der Länder war, gab es in jedem Bundesland eine eigene Filmkommission, in Wien war das bis 2014 der Wiener Filmbeirat. Bei Filmen, die bis 2014 sowohl von Wien als auch vom Bund geprüft wurden, gilt in Wien immer die Freigabe des Wiener Filmbeirates. Filme, die ab dem Jahr 2000 von der Jugendmedienkommission geprüft wurden, kann man Online auf deren Website nachschauen.
Wie wird ein Film geprüft?
Wird ein Film von einem Filmverleih bei der JMK eingereicht, wird er von fünf Mitgliedern der JMK gesichtet und gemeinsam diskutiert. Die Mitglieder der JMK sind Fachleute auf dem Gebiet der Pädagogik oder Sozialarbeit. Sie gehören Jugend- oder Elternorganisationen, Religionsgemeinschaften oder Länderorganisationen an und vereinen oft auch mehrere der oben genannten Kriterien in einer Person.
Im Fokus der Diskussion steht immer die Frage: Was macht der Film mit einem jungen Menschen? Gibt es einen negativen Einfluss auf die körperliche Gesundheit, die psychische oder emotionlae Entwicklung, auf die geistig-kognitive Entwicklung, auf die sozial-ethische und moralische Entwicklung, auf religiöses Empfinden oder auf die demokratische Haltung.
Welche Altersfreigaben gibt es?
Zurzeit gibt es folgende Freigabe-Altersstufen:
Uneingeschränkt (ab 0 Jahren), ab 6 Jahren, ab 8 Jahren, ab 10 Jahren, ab 12 Jahren, ab 14 Jahren, ab 16 Jahren
Die gesetzliche Altersfreigabe sagt aber lediglich aus, dass ein Film für Kinder ab dem Freigabealter nicht nachhaltig schädigend ist, was allerdings noch keine Empfehlung darstellt. Die Jugendmedienkommission spricht neben der Alterskennzeichnung daher auch eine Positivkennzeichnung aus, also eine Empfehlung, ab wann ein Film für eine bestimmte Altersgruppe tatsächlich gut geeignet ist. So kann ein Film ab 6 Jahren freigegeben sein, aber erst ab 9 Jahren empfohlen sein. Es gibt folgende Positivkennzeichnungen: annehmbar, empfehlenswert, sehr empfehlenswert.

Was ist die Parental Guidance-Regelung?
In Wien gilt außerdem eine Parental Guidance-Regelung, die besagt, dass die die Altersfreigabe bei der Begleitung eines Erziehungsberechtigten um 3 Jahre unterschritten werden darf. Davon ausgenommen sind Filme ab 16 Jahren. Grundsätzlich wird ersucht, die gesetzlichen Altersfreigaben beim Kinobesuch einzuhalten. Die Alterskennzeichnung ist sorgfältig überlegt und gilt dem Schutz des Kindes.
Häufige Missverständnisse bei der Alterskennzeichnung
Die auf DVDs/Blu-Rays sichtbaren Altersfreigaben entsprechen der in Deutschland gültigen FSK-Kennzeichnungen (Freiwillige Selbstkontrolle). Sie haben in Österreich keine Relevanz. Auch Alterskennzeichnungen auf Streaming-Plattformen entsprechen nicht zwingend den gesetzlichen Altersfreigaben.
Das Filmprädikat, das von der gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder (GFBK) vergeben wird, hat nichts mit der Altersfreigabe oder der Positivkennzeichnung der JMK zu tun, sondern sagt etwas über den künstlerischen Wert eines Filmes aus. Es gibt die Wertungen: besonders wertvoll, wertvoll, sehenswert, kein Prädikat.
