
Rechtsinfos zur Geschäftsfähigkeit
Von der Geschäftsfähigkeit hängt ab, was du einkaufen und welche Verträge du abschließen darfst. Zwischen deinem 7. und dem 14. Geburtstag bist du zum Teil geschäftsfähig, das heißt du darfst kleinere Sachen selbst kaufen.
Ab deinem 14. Geburtstag bist du beschränkt geschäftsfähig und du darfst über dein Geld (z.B. Lehrlingsentschädigung, Taschengeld) und über deine Sachen bestimmen. Allerdings darf dein Lebensunterhalt nicht gefährdet sein.
Ist dein Einkommen hoch genug, kannst du z.B. auch einen Mietvertrag unterschreiben, etwas auf Raten kaufen oder einen Kredit aufnehmen.
In der Praxis wird bei all diesen Geldgeschäften die Zustimmung eines*einer Erziehungsberechtigten verlangt, also wenn du die Miete oder die Raten nicht bezahlen kannst, müssen die Erziehungsberechtigten einspringen.
Ab 18 Jahre bist du voll geschäftsfähig und bist für deine Geldgeschäfte selbst auch verantwortlich. Das bedeutet die Erziehungsberechtigten haften nicht mehr für dich mit, sondern du trägst die alleinige Verantwortung.
Diese Bestimmungen gelten übrigens auch fürs Einkaufen im Internet.
Rechtsinfos rund ums Bankkonto
Jugendliche mit einem regelmäßigen Einkommen (z.B. Lehrlingsentschädigung) können ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten
- ab dem 14. Geburtstag ein Bankkonto eröffnen
- ab dem 17. Geburtstag eine Bankomatkarte bekommen
- ihr Konto bis zum Überziehungsrahmen überziehen
Mit einem Überziehungsrahmen kannst du mehr Geld beheben, als du am Konto hast, allerdings verlangt die Bank dafür Zinsen, die du zusätzlich zum geliehenen Geld zurückzahlst.
Jugendliche ohne regelmäßiges Einkommen brauchen auch nach dem 14. Geburtstag die Zustimmung eines*einer Erziehungsberechtigten damit sie ein Bankkonto eröffnen, oder eine Bankomatkarte bekommen, können.

Infos zum Kredit- und Ratengeschäft
Bei einem Kredit bekommst du eine bestimmte Geldsumme, die du innerhalb einer gewissen Zeit mit Zinsen zurückzahlen musst.
Bei einem Ratengeschäft bekommst du die Ware und bezahlst den Kaufpreis mit den vereinbarten Zinsen in Raten zurück.
Diese Art von Geschäft kannst du mit einem regelmäßigen Einkommen ab dem 14. Geburtstag abschließen, allerdings dürfen die Raten deine Lebensbedürfnisse nicht gefährden. Damit ist gemeint, dass noch ausreichend Geld für Miete, Lebensmittel, Kleidung usw. übrig bleiben muss.
Alles rund um's Taschengeld
Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld, also musst du mit deinen Eltern vereinbaren, wie viel Taschengeld du bekommst.
Eine kleine Orientierung kann dabei diese Tabelle bieten.
Beratungsstellen
Schuldnerberatung
Beratung bei Schulden
Leistungen
Beratung bei
- Überschuldung
- Schuldenregulierung
- Budgetberatung (auch für nicht-verschuldete Menschen)
Zielgruppe
Menschen mit Wohnsitz in Wien
Es gibt in jedem Bundesland eine Schuldnerberatung




