
Rechtsinfos zum Thema Rauchen
Jugendliche dürfen ab dem 18. Geburtstag Tabakwaren kaufen und in der Öffentlichkeit rauchen und dampfen. Das heißt auch, dass Snus und Vapes für unter 18jährige verboten sind und nicht konsumiert werden dürfen.
Zusätzlich ist der Konsum von Tabak in der Schule und bei Schulveranstaltungen generell nicht erlaubt. Dabei ist es übrigens ganz egal wie alt du bist. Also auch Lehrer*innen und Erziehungsberechtigte dürfen nicht rauchen.
Rechtsinfos zu Alkohol
Jugendliche dürfen ab dem 16. Geburtstag Alkohol wie Wein, Bier oder Sekt selbst kaufen und trinken. Der Kauf und Konsum von hochprozentigen Getränke wie Wodka, Tequilla oder auch Alkopops sind jedoch erst ab 18 Jahren erlaubt. Eltern, Lokale und Geschäfte können sich ebenso wie Jugendliche strafbar machen, wenn sie Alkohol an unter 18jährige ausgeben oder verkaufen, denn diese Richtlinien sind im Jugendschutzgesetz geregelt.

Verbotene Substanzen und Rechtsinfos
Verbotene Substanzen sind im Suchtmittel-Gesetz (SMG) bzw. im Neuen Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) festgelegt. Dazu zählen Drogen, wie Cannabis, Kokain, Ecstasy, Speed, LSD, Heroin, Ketamin, GBL und auch HHC (= synthetische bzw. halbsynthetische Cannabinoide).
Rausch- und Suchtmittel darfst du nicht
- erwerben (kaufen, dir schenken lassen und tauschen)
- besitzen
- erzeugen
- befördern
- verarbeiten
- und einem*einer anderen anbieten, überlassen oder verschaffen
Wirst du mit illegalen Drogen erwischt wirst, bekommst du eine polizeiliche Anzeige. Es kann auch eine Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn die Menge, die bei dir gefunden wurde, groß ist (z.B. über 15g Cannabis) oder du in Verdacht stehst zu dealen. Lass dich in diesem Fall unbedingt von Expert*innen beraten und hole dir Infos!
CBD - Das "erlaubte" Cannabis
Du kannst in Österreich ab 18 Jahren CBD-Blüten, CBD-Harz und CBD-Öl legal kaufen.
CBD wirkt nicht psychoaktiv und fällt damit nicht in das Suchtmittel-Gesetz. Allerdings unterscheidet sich CBD optisch nicht von Cannabis mit THC-Gehalt. Sei dir dessen bewusst, denn es kann bei einer Kontrolle deswegen Stress mit der Polizei geben, da man den Unterschied nicht sieht oder riecht.
Rechtsinfos zum Konsum in der Schule
Für den Konsum von illegalen Suchtmitteln (z.B. Cannabis, Kokain, LSD...) in der Schule gibt es eine besondere Vorgangsweise (§13 SMG). Diese ist gesetzlich vorgesehen, das heißt, es muss genau so ablaufen:
- Steht ein*e Schüler*in unter begründetem Verdacht illegale Substanzen zu konsumieren, wird der*die Schulleiter*in informiert.
- Der*die Schulleiter*in informiert dann die Erziehungsberechtigten und schickt den*die Schüler*in zu einer schulärztlichen Untersuchung.
- Die Polizei wird dabei allerdings nicht verständigt.
- Wird die Polizei durch die Schule informiert, obwohl dies dezidiert nicht vorgesehen ist, kann eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch angedacht werden.
- Bestätigt sich der Verdacht auf Drogenkonsum, werden gesundheitsbezogene Maßnahmen angeordnet, wie beispielsweise Beratung, ärztliche Behandlung oder Therapie.
Weigert sich der*die Schüler*in diese Maßnahmen einzuhalten, wird die Schule in weiterer Folge das Gesundheitsamt informieren.
Beratungsstellen
Kolping Sucht- und Drogenberatung
Sucht- und Drogenberatung für Jugendliche, junge Erwachsene und Angehörige
Leistungen
- Beratung & Therapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 22 Jahre zu Themen wie Cannabis, Alkohol, Zukunftsplänen, etc.
- Familien- und Angehörigenberatung
- Jobcoaching
- Ärztliche Beratung
- Akupunktur
- Organisation von Freizeitgruppen
Zielgruppe
Kostenfreie Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 22 Jahre, die mit Drogen experimentieren oder davon abhängig sind, sowie für deren Angehörige.
1040 Wien +43 1 581 53 03 Mo - Fr: 10 - 16 Uhr E-Mail drogenberatung@kolping.at Webseite https://drogenberatung.kolping.at/
Dialog - Integrative Suchtberatung
Suchtberatung für Jugendliche, junge Erwachsene und Angehörige
Leistungen
Beratung, Suchtmedizinische Behaldnung und Substitution für Konsumierende
- zu illegale Substanzen
- Alkohol
- und Onlinesucht
Beratung für Angehörige
Beratung, Workshops und Fortbildungen für Organisationen
uvm.
Zielgruppe
Jugendliche, Erwachsene, Angehörige und Multiplikator*innen
Anton Proksch Institut
Suchtklinik und Beratung
Leistungen
- Beratung zum Thema Sucht
- ambulante, stationäre und tagesklinische Behandlung von Abhängigkeiten
Zielgruppe
Betroffene von stoffgebundenen Suchtformen wie Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit bis hin zu nichtstoffgebundenen Suchtformen wie Spiel-, Internet-, Kauf- oder Arbeitssucht.
1230 Wien +43 1880 10 Mo - Fr : 08:00 - 18:00 E-Mail info@api.or.at Webseite https://www.api.or.at/
Anwaltliche Erstberatung in der Jugendinfo
Kostenlose Rechtsberatung in der Jugendinfo
Leistungen
- Kostenlose Rechtsberatung von einer*einem Anwält*in für Jugendliche, junge Erwachsene und Bezugspersonen
- Jeden 1. Dienstag und jeden 3. Donnerstag im Monat
- Uhrzeit: 15:30-18:30 (Di) bzw. 16:00 bis 18.30 Uhr (Do)
- Vor Ort in der Jugendinfo - Babenbergerstr. 1, Ecke Burgring
Zielgruppe
- Jugendliche bis 25
- Jugendarbeiter*innen
- Lehrer*innen
- und andere Bezugspersonen



