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Post von der Polizei

Du hast Post von der Polizei erhalten - Tipps für erste Schritte bei einer Anzeige, einer Ladung zu einer Aussage oder einer Verwaltungsstrafe.

Welche Briefe von der Polizei gibt es?

Streng genommen sollten Briefe von der Polizei "mit Zustellnachweis" geschickt werden. Nur so kann die Behörde beweisen, dass ihr Schreiben bei dir eingetroffen ist. Man unterscheidet Rsa- und Rsb-Briefe.

  • Rsa (blaues Kuvert) bedeutet: Nur du darfst den Brief annehmen oder deine Erziehungsberechtigen.
  • Rsb (weißes Kuvert) bedeutet: Du darfst den Brief annehmen oder alle Personen, die mit dir im Haushalt leben (Geschwister, Mitbewohnis…), wenn du nicht zuhause bist.

Wenn die Post dich (Rsa) oder Personen im selben Haushalt (Rsb) verpasst, wird der Brief am Postamt hinterlegt. Hole ihn so bald wie möglich ab, um keine Fristen zu verpassen. Er gilt ab dem Datum wo du den Brief bekommen hast oder die gelbe Information, dass es einen Brief gibt, gilt er als zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt laufen wichtige Fristen für das weitere Vorgehen! 

Anzeige oder Vorladung bei der Polizei als beschuldigte Person

Du wirst beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Das kann z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung, Raub oder Körperverletzung sein. Am Anfang ermittelt die Polizei, dann kommt der Akt (= alle schriftlichen Unterlagen zu diesem Fall) zu Gericht. Dort wird dann entschieden, ob es zur Anklage kommt.

Post von der Polizei kann also bedeuten:

  • Die Polizei informiert dich mit dem Brief, dass eine Anzeige vorliegt.
  • Sie lädt dich zu einer Einvernahme (= ein Verhör) auf die Wachstube.
  • Sie informiert dich über den aktuellen Stand des Verfahrens.

Was zu tun ist:

  • Lass dich vor dem Termin rechtlich beraten.
  • Nimm eine volljährige Vertrauensperson mit (Eltern, erwachsene Geschwister oder auch Jugendarbeiter_in).
  • Du musst dich nicht selber belasten. Du darfst die Aussage verweigern.
  • Mach eine Akteneinsicht bei der Polizei. Das ist dein Recht als beschuldigte Person. Du darfst den Akt mit dem Handy abfotografieren. Sonst fallen Kopierkosten an.

Wichtig:

Bist du unter 18 & wirst du einer Straftat beschuldigt, die mehr als drei Jahren Strafdrohung hat, dann musst du zwingend und von Amts wegen bei jedem Kontakt mit der Polizei anwaltlich vertreten sein. 

Außerdem gilt: 

Wenn du unter 21 Jahre alt bist, muss dir zwingend und von Amts wegen 

  • bei einem Verhör direkt nach der Festnahme oder
  • bei der Vorführung zur sofortigen Vernehmung (= wenn dich die Polizei festnimmt, um dich sofort zu befragen.

von der Polizei ein*e Rechtsanwält*in zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten darf das Verhör oder die Vernehmung nicht stattfinden. 

Polizei Blaulist
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Zur Polizei als Zeug*in

Du wurdest Zeug*in einer Straftat? Die Polizei informiert dich mittels Brief über den Stand des Verfahrens oder lädt dich zu einer polizeilichen Aussage.

Wichtig:
Du musst hingehen. Du musst eine Aussage machen und die Wahrheit sagen. Ist die beschuldigte Person mit dir verwandt oder bist du mit dieser in einer Beziehung, kannst du dich der Aussage „entschlagen“ – du musst nichts sagen. Das gilt auch, wenn du dich mit einer Aussage selber belasten würdest.

Du hast kein Recht auf Akteneinsicht.

Ladung als Opfer

Du wurdest Opfer einer Straftat? Opfer werden wie Zeug*innen behandelt, haben aber im Verfahren mehr Rechte, wie z.B. Einsicht in die Akten

Die Polizei lädt dich zu einer Aussage als Zeug*in. Du hast das Recht auf eine sensible Befragung und respektvolle Behandlung. Nimm eine Vertrauensperson, die die ganze Zeit anwesend sein darf, mit. 

Außerdem gibt es die Möglichkeit der juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung. Das bedeutet: Du bekommst als Opfer einer Straftat Unterstützung in Form von rechtlichem Beistand oder auch Zugang zu kostenloser Therapie.

Nimm mit einer Beratungsstelle Kontakt auf und informiere dich.

Tipps bei einer Verwaltungsstrafe

Das sind Strafen wegen z.B. Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, Verkehrsübertretungen (bei Rot über die Ampel, Radfahren am Gehsteig), Ruhestörung und andere Ordnungswidrigkeiten. 

Meistens bekommst du eine Strafverfügung. Dagegen kannst du innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung einen Einspruch machen, wenn du der Meinung bist, dass

  • die Strafe zu hoch ist oder
  • der Inhalt für dich falsch ist - die beschriebene Situation war in deinen Augen ganz anders.

Wenn es schnell gehen muss:

  • Kopiere die Strafverfügung.
  • Streiche sie durch und schreibe gut sichtbar "Einspruch" darauf.
  • Unterschreiben und ab zur Post - unbedingt "eingeschrieben" schicken.

Nach einigen Wochen bekommst du von der Behörde eine "Aufforderung zur Rechtfertigung". Du kannst jetzt genau beschreiben, was du wahrgenommen hast oder warum du der Meinung bist, dass die Behörde im Unrecht ist. Oder: Du kannst auch zugeben, dass du dich falsch verhalten hast, dir aber die Strafe zu hoch ist. Du bittest also um eine Senkung der Geldstrafe.

Wichtig:
Wegen einer Verwaltungsstrafe bist du nicht vorbestraft.

Beratungsstellen

Anwaltliche Erstberatung in der Jugendinfo

Kostenlose Rechtsberatung in der Jugendinfo

Leistungen

  • Kostenlose Rechtsberatung von einer*einem Anwält*in für Jugendliche, junge Erwachsene und Bezugspersonen
  • Jeden 1. Dienstag und jeden 3. Donnerstag im Monat
  • Uhrzeit: 15:30-18:30 (Di) bzw. 16:00 bis 18.30 Uhr (Do)
  • Vor Ort in der Jugendinfo - Babenbergerstr. 1, Ecke Burgring

Zielgruppe

  • Jugendliche bis 25
  • Jugendarbeiter*innen
  • Lehrer*innen
  • und andere Bezugspersonen 
Kontaktdaten +431 909 4000 84100 <p>MO - FR: 14:30 bis 18:30&nbsp;</p> E-Mail jugendinfowien@wienxtra.at Webseite https://www.wienxtra.at/jugendinfo/infos-von-a-z/anwaltliche-erstberatung-in-der-jugendinfo/

Fachstelle für Prozessbegleitung

Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche

Leistungen

  • Information und Beratung über die Abläufe bei Polizei und Gericht
  • Begleitung zu Einvernahmen
  • Unterstützung und Stärkung während der Dauer des Verfahrens
  • rechtliche Vertretung und Beratung des Opfers bei Gericht durch eine Rechtsanwältin*einen Rechtsanwalt sowie
  • Vermittlung weiterer Hilfen

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche die von körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt betroffen sind und eine Anzeige erstatten möchten

Kontaktdaten 066488785567 E-Mail kontakt@pb-fachstelle.at Webseite https://www.pb-fachstelle.at/

Prozessbegleitung beginnt bereits vor der Anzeige, um diese gut vorbereiten zu können. Ein Beginn ist aber auch später möglich.

Neustart

Der Verein NEUSTART erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Hilfe für Täter, Hilfe für Opfer und Prävention

Leistungen

  • Prävention
  • Haftentlassenenhilfe
  • Bewährungshilfe
  • Elektronisch überwachter Hausarrest
  • Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten
  • Gemeinnützige Leistungen
  • Tatausgleich 

Zielgruppe

Alle Personen 

Kontaktdaten +43 1 2183255 Mo-Do 9:00 – 18:00 Uhr, Fr 9:00 – 15:00 Uhr E-Mail office.wien@neustart.at Webseite https://www.neustart.at/
WIENXTRA-Jugendinfo Die Infostelle für junge Leute – mitten in der Stadt! Babenbergerstraße 1 / Ecke Burgring, 1010 Wien Mo bis Fr 14:30-18:30 +43 1 909400084100 Chat-Beratung auf Signal: 0699/156 84100 jugendinfowien@wienxtra.at

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