
Eines der Kinder- und Jugendrechte ist Schutz vor Diskriminierung und Gewalt
Du darfst nicht aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht oder Behinderung diskriminiert werden, denn alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Chancen haben - egal ob sie im Rollstuhl fahren, arme Eltern haben oder sich beim Lernen schwer tun.
Du hast das außerdem Recht auf ein Leben ohne Gewalt, das heißt Eltern oder andere Personen dürfen dich nicht schlagen, beschimpfen, beleidigen und abwerten. Dieses Recht ist eines der wichtigsten überhaupt.
Erwachsene müssen sich darum kümmern, dass Kinder und Jugendliche vor Gewalt geschützt sind, egal ob Zuhause oder im öffentlichen Raum.
Das gilt also auch für die Schule, wenn du beispielsweise gemobbt wird und heißt, dass dich deine Lehrer*innen schützen müssen!
Recht auf Gesundheit
Du hast ein Recht auf ein gesundes Leben und medizinische Versorgung.
Deine Erziehungsberechtigten müssen sich darum kümmern, dass du versorgt wirst, wenn du krank bist und dass du in ein Krankenhaus kommst, wenn du dich verletzt hast. Außerdem müssen sie sich darum kümmern, dass du versichert bist und dass du bei chronischen Erkrankungen regelmäßig untersucht wirst.
Zum Recht auf ein gesundes Leben gehört weiters eine ausgewogene Ernährung, Bewegung im Freien und eine intakte Umwelt. Umweltschutz ist somit auch konkreter Kinderschutz, damit die Erde auch in 50 Jahre noch für alle ein lebenswerter Planet ist.
Außerdem ist wichtig, dass du darüber informiert wirst, was für deinen Körper gesund ist und was schädlich sein kann, also zum Beispiel, dass sich Rauchen und Alkohol in sehr jungen jahren in der Regel negativ auf deine Entwicklung auswirkt.
Kinder- und Jugendrechte gelten auch für Bildung und Information
Du hast das Recht auf Bildung und Information, das heißt jedes Kind muss die Möglichkeit haben lesen, rechnen und schreiben zu lernen.
Die Schulpflicht ist zum Beispiel eine Möglichkeit, wie ein Land das Recht auf Bildung umsetzen kann. In Österreich dauert diese 9 Jahre und darüber hinaus gilt die Ausbildungspflicht bis du 18 Jahre alt bist.
Übrigens: Das Recht auf Bildung haben auch Kinder und Jugendliche im Asylverfahren oder im Krankenhaus.
Recht auf Familie
Du hast das Recht auf eine Familie und auf ein Zuhause, es muss sich also jemand um dich kümmert, bis du 18 Jahre alt bist. Geborgenheit und Sicherheit geben dir im Idealfall deine Eltern oder andere Bezugspersonen, die die Obsorge für dich haben. Dazu gehört, dass du im Falle einer Trennung deiner Eltern das Recht hast, beide Elternteile regelmäßig zu sehen, sowie deine Geschwister, Onkeln, Tanten, Großeltern und andere wichtige Bezugspersonen.
Außerdem bedeutet das, dass Eltern sich Zeit für ihre Kinder nehmen müssen, egal wie alt diese sind. Denn Spiele, Ausflüge und Unternehmungen verbinden euch als Familie und bringen ein gutes Gefühl für alle.

Recht auf Freizeit & Erholung
Du hast das Recht auf Freizeit, Spiel und Spaß. Was eben zu einer schönen Kindheit und Jugend gehört. Kinder und Jugendlichen brauchen Pausen. Und Raum für's Nichts tun. Zeit, um bestimmte Dinge auszuprobieren. Um eigene Erfahrungen zu sammeln.
Kinder und Jugendliche brauchen Orte, an denen sie sein dürfen und sich austoben können, laut sein dürfen, Fußball spielen können und auch mal unbeobachtet sind.
Erholung ist ein wesentlicher Grundpfeiler des Rechts auf Freizeit, denn Kindergarten und Schule oder Lehre sind immer auch anstrengend und es ist wichtig, dass du mal Pause machst.
Auch regelmäßiger Schlaf gehört dazu. Deine Erziehungsberechtigten müssen sich darum kümmern, dass du genügend schläfst.
Das Kinder- und Jugendrecht auf Privatsphäre
Du hast das Recht auf Privatsphäre. Das bedeutet, dass deine Eltern nicht einfach dein Handy durchsuchen dürfen oder dein Tagebuch lesen dürfen. Das gilt auch für Geschwister oder Freund*innen!
Je älter du wirst, desto stärker wird dein Recht auf Privatsphäre. Auf ein Privatleben und Geheimnisse.
Es gibt eine Ausnahme: Solange dir diese Geheimnisse nicht schaden. Wenn deine Gesundheit gefährdet ist oder die von anderen. Zum Beispiel: Es gibt einen konkreten Verdacht, dass du Drogen konsumierst. Oder: Du planst mit einer Freundin einen Angriff gegen eine Schulkollegin.
Deine Persönlichkeit muss geschützt werden und das gilt im privaten Bereich als auch für Medien wie z.B. Zeitungen. Und das gilt auch, wenn du verdächtigt wirst, eine Straftat begangen zu haben.
Niemand darf Bilder von dir online veröffentlichen oder in Zeitungen abdrucken ohne deine Zustimmung.
Deine Meinung zählt!
Kindern und Jugendliche müssen in allen Dingen, die sie betreffen, angehört werden. Es ist wichtig, was ihr denkt. Wie ihr zu bestimmten Themen steht.
Daher gilt für alle, die mit Kindern und Jugendlichen leben und arbeiten: Hört zu! Nehmt Kinder und Jugendliche wahr und ernst.
Du hast das Recht deine Meinung frei sagen zu dürfen. Außerdem darfst du an politischen Kundgebungen und Demonstrationen teilnehmen.
Recht auf Frieden, Schutz & Asyl
Du hast das Recht auf ein Leben in Frieden, Sicherheit und Schutz.
Bist du auf der Flucht, hast du das Recht auf besonderen Schutz und auf Asyl. Kinder und Jugendliche auf der Flucht sind besonders gefährdet.
Wenn Kinder- und Jugendrechte verletzt wurden
Wende dich an die Beratung in der Jugendinfo oder komm zur Anwaltlichen Erstberatung, denn dort können wir gemeinsam überlegen, wie du deine Rechte durchsetzen kannst.
Du hast eine Person in deinem Umfeld, deren Rechte nicht beachtet werden? Auch dann kannst du immer bei uns vorbeikommen, um zu besprechen, was du tun kannst.
Was du selber tun kannst
Was du selber tun kannst
- Sprich mit deinen Freund*innen über eure Rechte.
- Unterstützt euch gegenseitig.
Seid lieb zueinander. Macht euch nicht gegenseitig fertig, sondern seid füreinander da. - Hilf anderen! Schau z.B. nicht weg, wenn andere gemobbt werden.
- Geh mit offenen Augen durch die Welt und glaub nicht alles, was im Internet steht. Bleib kritisch, überprüfe Informationen.
- Such dir erwachsene Verbündete, die dich unterstützen und begleiten. Das können deine Eltern sein, große Geschwister, Lehrer*innen oder die Leute vom Jugendzentrum.
- Wende dich an eine Beratungsstelle, wenn du nicht weiter weißt.
- Du musst nicht alles allein schaffen. Wenn dir was zu viel ist: Hol Hilfe.
Beratungsstellen
Anwaltliche Erstberatung in der Jugendinfo
Kostenlose Rechtsberatung in der Jugendinfo
Leistungen
- Kostenlose Rechtsberatung von einer*einem Anwält*in für Jugendliche, junge Erwachsene und Bezugspersonen
- Jeden 1. Dienstag und jeden 3. Donnerstag im Monat
- Uhrzeit: 15:30-18:30 (Di) bzw. 16:00 bis 18.30 Uhr (Do)
- Vor Ort in der Jugendinfo - Babenbergerstr. 1, Ecke Burgring
Zielgruppe
- Jugendliche bis 25
- Jugendarbeiter*innen
- Lehrer*innen
- und andere Bezugspersonen
Wiener Kinder- und Jugendservice-Stelle
Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern bei Schwierigkeiten in der Familie
Leistungen
- Beratung bei Fragen, Sorgen, Konflikten und Krisen in Ihrer Familie
- Vermittlung an die richtige Stelle
- Auf Wunsch anonym
- Einsicht in Dokumentationen der Kinder- und Jugendhilfe und Informationen über die Heimopferrente
- Terminvereinbarung für spezielle Beratungen
Zielgruppe
- Familien
- Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in ihrer Familie benötigen oder nicht weiter wissen
- Interne und externe Kooperationspartner*innen
Für Care Leaver, also junge Erwachsene, die in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, deren Vertragspartner*innen oder in Pflegefamilien gelebt haben, steht ein kostenloses Beratungsangebot zur Verfügung.
Mobbingberatung in der WIENXTRA-Jugendinfo
Beratung rund um das Thema Mobbing
Leistungen
Beratung wenn
- du selbst gemobbt wirst
- in deiner Klasse jemand gemobbt wird und du weißt nicht, wie du damit umgehen sollst
- ein*e Freund*in unter Mobbing leidet
- Sie Lehrperson sind und Unterstützung in einem Mobbingfall an Ihrer Schule brauchen
- Sie eine Bezugsperson (Elternteil, Jugendarbeiter*in) eines gemobbten oder mobbenden Kindes sind und wissen nicht, wie Sie am besten damit umgehen können
Zielgruppe
Schüler*innen, Lehrpersonen und Bezugspersonen wie Eltern oder Jugendarbeiter*innen





