
Drogen -Notfall? Ruf die Rettung, wenn
- wenn die Person bewusstlos ist,
- wenn die Person nicht mehr atmet,
- wenn die Person nicht mehr auf Ansprechen, Zwicken, Schütteln oder andere Reize reagiert bzw. stark weggetreten ist,
- wenn die Person Blut erbricht,
- wenn die Person Dinge tut, die sie selbst gefährden (zum Beispiel, wenn sie aus dem Fenster springen will),
- wenn die Person Dinge tut, die andere gefährden (zum Beispiel, wenn sie ein Messer hat und andere damit angreift). In diesem Fall ruf zusätzlich die Polizei unter Tel. 133,
- oder wenn du dir nicht sicher bist, was du tun sollst.
Erste Hilfe ist Lebensnotwendig
Ganz gleich, wie alt du bist: Erste Hilfe im Notfall zu leisten ist eine Pflicht – und zwar für alle. Tust du es nicht, kann das unter Umständen strafbar sein.
Und wenn es um illegale Substanzen geht: In diesem Moment zählt das nicht. Wichtig ist jetzt vor allem, dass niemand dauerhaft zu Schaden kommt. Für akute Krisen gibt es professionelle Hilfe – denn Leben retten hat immer Vorrang.
Illegale Drogen & Medikamente
Wenn Schwindel, akute Übelkeit oder negative Gefühle wie Angst oder Panik auftreten, dann hilft es, Säfte mit Vitamin C oder Zuckerwasser anzubieten. Außerdem ist es sinnvoll, Kopf, Nacken und Unterarme zu kühlen. Wichtig dabei ist, die Person nicht alleine zu lassen und gegebenenfalls Körperkontakt zu halten, falls die Person das möchte.
Achtung! Kaffee oder Energie-Drinks bringen in der Regel keine Besserung.
Wenn Angstzustände oder Stressgefühle auftreten, ist es empfehlenswert, sich in einem ruhigen Raum mit frischer Luft aufzuhalten und dabei vertraute Personen um sich zu haben.
Bei einem Kollaps – erkennbar daran, dass die Augen nach hinten rollen, Atemnot, kalter Schweiß, Koordinationsstörungen und Übelkeit auftreten – solltest du sofort Erste Hilfe leisten: Sorge rasch für frische Luft und Ruhe. Bringe die betroffene Person in die stabile Seitenlage und kontrolliere regelmäßig Atmung und Puls. Bei Erbrechen ist es wichtig, die Mundhöhle zu säubern, um Erstickungsgefahr zu vermeiden. Halte die Person bei Kälte mit Decken warm, bewahre Ruhe und vermeide Panik. Lasse die betroffene Person auf keinen Fall alleine.
In Notfällen solltest du immer die Rettung unter der Nummer 144 verständigen. Angehörige der Rettung stehen unter Schweigepflicht – auch bei Drogen. Deine Gesundheit oder die Gesundheit deiner Freund*innen ist auf jeden Fall wichtiger als die Angst vor rechtlichen Konsequenzen.

Alkohol-Vergiftung
Erste Hilfe bei Kreislaufproblemen, Übelkeit oder Herzrasen - helfen kann:
- beruhigen
- hinlegen, Beine hoch lagern
- Bewusstlose und Schlafende in stabile Seitenlage bringen
- ruhige Umgebung schaffen
- für Frischluft sorgen
- bei Kälte zudecken, um einer Unterkühlung vorzubeugen
- Wasser anbieten
Der Ärztefunkdienst 141 kann dich beraten und hat Schweigepflicht.
Person ist bewusstlos oder nicht mehr ansprechbar:
Bei Bewusstlosigkeit, Atemstörungen, fehlenden Reflexen (zwicken!) ruf sofort die Rettung unter Tel. 144.
Bei einer Alkoholvergiftung wird die betroffene Person ins Spital gebracht. Dort wird der Kreislauf unterstützt und Flüssigkeit (Infusion) gegeben.
Für den Krankentransport und Spitalsaufenthalt entstehen Kosten, die man unter Umständen selber tragen muss. Das ist allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt auf deine Versicherung an. Rechtlich passiert nichts. Die Polizei wird nicht verständigt, bei Fällen von "Komasaufen" manchmal die MAG ELF - Wiener Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt).
Hol jedenfalls immer dann Hilfe, wenn du dir unsicher bist, wie du richtig reagieren sollst.
Lass deine betrunkenen Freund*innen nicht alleine.
Beratungsstellen
Rat auf Draht
Telefonische, Chat und Online-Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen
Leistungen
- 24 Stunden Telefonberatung
- Online Beratung
- Peer2Peer Beratung
- kostenlos und vertraulich
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche
Chatberatung: Montag bis Freitag, 18:00 - 20:00 Uhr
Peer2Peer Beratung: Mittwochs 18:00 - 20:00 Uhr
Webseite https://www.rataufdraht.at






